Den Durchblick behalten
01.03.2023
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Zudem erfasse die EU-Taxonomie bislang nur ökologische Ziele, die Bereiche „Social“ und „Governance“ fehlten ganz. „Selbst wenn Beraterinnen und Berater jetzt wüssten, wie sie Nachhaltigkeitspräferenzen bei den Kunden abfragen sollten, könnten sie nicht sicher sein, ob sie kompatible Produkte am Markt finden und ob ihre Einschätzung von der Nachhaltigkeit in den Produkten anschließend von der Aufsicht und von den Gerichten geteilt wird“, so Dr. Möller. Die Lösung sieht er in viel Kommunikation und Ermutigung der Berater, das Thema Nachhaltigkeit trotz Durcheinander zu berücksichtigen. Wer nach bestem Wissen und Gewissen redlich damit umgehe, und z. B. das zur Verfügung stehende DIN-Tool heranziehe, der sei vor Haftungskonsequenzen ziemlich sicher.
Damoklesschwert Provisionsverbot
Nachdem ein mögliches Provisionsverbot für Finanzberater in Deutschland nach den letzten Bundestagwahlen erst einmal vom Tisch war, droht eine entsprechende Anpassung der MiFID II aus Brüssel. Noch im 1. Quartal 2023 soll eine entsprechende Strategie der zuständigen EU-Kommissarin vorgelegt werden. Sowohl Dr. Klaus Möller als auch Michael H. Heinz sprechen sich vehement gegen das mögliche Verbot aus. Laut Heinz wären davon rund 40.000 Finanzanlagevermittler in Deutschland betroffen. Dr. Möller sieht zudem einen großen Schaden bei Kleinanlegern und Geringverdienern. Zudem könnten mittelfristig neben Finanzanlagevermittlern auch Versicherungsvermittlung betroffen sein. „Deshalb setzt sich der BVK in Zusammenarbeit mit aufgeschlossenen EU-Parlamentariern vehement für den Erhalt des bewährten Provisionssystems ein“, so Heinz. Dr. Möller sieht noch eine andere Lösung: Ursache für das mögliche Provisionsverbot sei der Verdacht von Fehlanreizen und Interessensteuerung. Diese gelte es, an der Wurzel zu packen – mit einer einheitlichen, transparenten Beratung. „Es verwundert vermutlich niemanden, wenn ich an dieser Stelle Normen als Lösung anführe: DIN-Normen entstehen im Konsens aller Beteiligten – Verbraucher, Marktteilnehmer und Wissenschaft – und stellen Regeln auf, bei deren Einhaltung Fehlanreize ausgeschlossen sind“, erläutert Dr. Möller. (lb)