degenia launcht neuen Tierhalter-Haftpflichttarif T22 für Hundehalter*innen
05.05.2022
Foto: © Andrey Kuzmin – stock.adobe.com
Viele Hundeliebhaber brauchen dringend Beratung. Oft ist ihnen nicht bewusst, dass sie als Tierhalter haften – unabhängig von einem möglichen Verschulden – prinzipiell immer für einen von ihrem Vierbeiner verursachten Schaden – in der Höhe unbegrenzt.
Gemeinsam mit den Haftpflichtexperten der Alte Leipziger Versicherung AG und interessierten Versicherungsmaklern haben wir unseren Tierhalter-Haftpflichttarif T22 für Hunde komplett überarbeitet und den aktuellen Erfordernissen der Vermittler und Versicherungsnehmer angepasst. Ergebnis ist der bisher beste und günstigste degenia THV-Tarif.
Neue Tarifierungsmerkmale
Der T22 basiert bezüglich Prämie auf zwei grundsätzlichen Neuerungen:
- Die Größe der zu versichernden Hunde (5 Einstufungen)
- Das Alter des Halters (3 Einstufungen).
Verantwortlich für diese Clusterung ist die Schadenwirklichkeit in den THV-Beständen der Alte Leipziger und degenia. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass kleine Hunde, z.B. ein Zwergpudel – insbesondere was Anzahl und Höhe von Personenschäden angeht – weniger Schadenkosten verursachen als große Hunde, z.B. ein Husky. Beide Gesellschaften gehen davon aus, dass ein Hundehalter im Rentenalter achtsamer mit seinem Tier umgeht als z.B. ein 18-Jähriger – und deshalb entsprechend weniger Schäden zu erwarten sind.
Handfeste finanzielle Vorteile
Beibehalten wird die traditionelle degenia Aufteilung in drei Deckungsvarianten mit verschiedenen Versicherungssummen:
Classic: 10 Mio. EUR, premium: 20 Mio. EUR und dem Top-Tarif optimum: 40 Mio. EUR, wobei bereits die classic-Variante für den preissensiblen Verbraucher mit 10 Mio. Versicherungssumme viele Angebote von Mitbewerbern aus dem Feld schlägt.
Neue Deckungseinschlüsse
Unter dem Punkt „Erweiterter Forderungsausfall/Giftköder“ findet sich jetzt bedingungsgemäß die Kostenerstattung für die tierärztliche Behandlung eines vergifteten Hundes bis zu 3.000 EUR (optimum). Auch wenn dieser Tatbestand grundsätzlich nichts mit dem Thema „Haftpflicht“ zu tun hat.
Ebenso verhält es sich mit dem Deckungsbaustein „Unterbringungskosten in einer Tierpension“. Sollte sich der Versicherungsnehmer unfallbedingt in stationäre Behandlung begeben müssen – und sich deshalb nicht um sein Haustier kümmern können – kann er bis zu max. 3.000 EUR als Kostenerstattung für die Unterbringung seines Vierbeiners in einem Tierheim/Tierpension geltend machen (optimum).
Ebenfalls max. 3.000 EUR stehen subsidiär für Hundepensionskosten zur Verfügung, wenn der Versicherungsnehmer von einem Dritten körperlich so schwer geschädigt wird, dass er stationär in einer Klinik o.ä. behandelt werden muss (optimum).
Für den Versicherungsmakler wichtig ist die Verbesserung seiner Haftung hinsichtlich der Beratung seines Kunden in Sachen Besserstellung. Bereits mit der premium Variante des T22 greift die Vorversicherungsgarantie: Im Zweifel wird der Versicherungsnehmer bei einem konkreten Schadenfall nicht schlechter gestellt als dies bei seiner Vorversicherung der Fall gewesen wäre.
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