Das sollten Berater über gemeinnützige Stiftungen wissen

21.04.2020

Stefan Rattay, Prokurist der WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft / Foto: © WWS

Steuerlast kann sehr erheblich reduziert werden

Dabei ist gerade die steuerliche Anerkennung der Dotierung ein finanziell wesentlicher Aspekt. Bei der Neugründung der Stiftung und dann alle zehn Jahre kann der Höchstbetrag von einer Million Euro bei Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung steuerlich geltend gemacht werden. Ehegatten haben die Möglichkeit, in Summe zwei Millionen Euro abzuziehen. Der Betrag lässt sich beliebig über den Zeitraum von zehn Jahren verteilt vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das bedeutet: Die lebzeitige Gründung einer Stiftung kann je nach finanzieller Ausstattung dazu führen, dass die Steuerlast sehr erheblich reduziert wird.

Dazu kommt ein interessanter Aspekt für Erben: Wird ererbtes Vermögen binnen 24 Monaten in eine gemeinnützige Stiftung eingebracht, kann sich der Erbe von der Erbschaftssteuer befreien lassen. Das ist gerade bei größeren Vermögen ein hochinteressantes Instrument für Nachfolger, um beispielsweise den Willen den Eltern umzusetzen oder auch im Rahmen der Vermögensübertragung einen gemeinnützigen Zweck zu verfolgen und zugleich eine potenziell hohe Erbschaftsteuerlast zu vermeiden.

Es ist Aufgabe des Steuerberaters, eine rechtssichere und steuerlich optimale Struktur zu erarbeiten und vorab alle potenziellen Szenarien durchzuspielen. Natürlich ist die gemeinnützige Stiftung kein Steuersparmodelle in erster Linie, sondern ein interessantes Werkzeug dafür, Vermögen sinnvoll für die Zukunft zu erhalten und für einen bestimmten Zweck nutzbar zu machen. Aber es ist eben auch im Rahmen aller Diskussionen um die Vermögensnachfolge eine wesentliche, strategische Gestaltungsmöglichkeit.

Daher sollten Vermögensverwalter und Finanzberater die gemeinnützige Stiftung im Hinterkopf behalten und gezielt einsetzen. Denn für sie eröffnet sich natürlich bei einer solchen Stiftungsgründung immer die Möglichkeit, das Stiftungsvermögen zu verwalten. Und sie können einen strategisch sinnvollen Rat geben, der beim Mandanten und potenziellen Stifter einen guten Eindruck macht.

Gastbeitrag von Steuerberater Stefan Rattay, Prokurist der WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft