Das sollten Berater über gemeinnützige Stiftungen wissen
21.04.2020
Stefan Rattay, Prokurist der WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft / Foto: © WWS
Bei vielen Vermögenden bildet sich mehr und mehr der Wunsch heraus, etwas Gutes mit dem Vermögen zu tun und etwas Bleibendes zu schaffen. Daher rückt die gemeinnützige Stiftung als Gestaltungsinstrument der Vermögensnachfolge in den Fokus. Sehr wichtig dabei ist die Klärung der Gemeinnützigkeit.
Vermögensverwalter und Finanzberater sind in der Regel so etwas wie der Trusted Advisor, also der vertraute Berater, ihrer Kunden. Sie wissen über alle Vermögensangelegenheiten Bescheid, kennen die finanziellen Wünsche und familiären Konstellationen der Kunden – und werden dementsprechend regelmäßig auch in die Planungen hinsichtlich der Vermögensnachfolge eingebunden. Daher begleiten sie die Mandanten, neben Steuerberater und Rechtsanwalt, im Sinne der Finanzplanung bei der Entscheidung, wer welchen Teil des Vermögens (sei es lebzeitig oder nach dem Tod) erhalten soll.
Immer öfter entwickelt sich daraus der Wunsch, etwas Gutes mit dem Vermögen zu tun und etwas Bleibendes zu schaffen. Daher rückt die gemeinnützige Stiftung als Gestaltungsinstrument der Vermögensnachfolge bei vermögenden Privatpersonen verstärkt in den Fokus. Der Begriff der „gemeinnützigen Stiftung“ meint im Wesentlichen Stiftungen, die im Sinne von § 51 ff. Abgabenordnung steuerbegünstigt sind, also gemeinnützige, mildtätige und/oder kirchliche Zwecke verfolgen. Die Anerkennung der Steuerbegünstigung durch die Gemeinnützigkeit erfolgt durch die Finanzbehörden. Steuerbegünstigte Stiftungen sind auch berechtigt, Spenden entgegen zu nehmen und Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung aufsetzen
„Stiftungen sind ein modernes Mittel, um mit privatem Vermögen gesellschaftliche Veränderungen bewirken zu können. Dabei liegt der Reiz für die Stifterin oder den Stifter darin, eine nach ihren Vorstellungen sinnvolle Organisation gestalten zu können, um einen Zweck zu erfüllen, der ihnen besonders am Herzen liegt. Die Gründe, eine Stiftung errichten zu wollen, sind vielfältig. Spricht man mit Stifterinnen und Stiftern, ist es meist der Wunsch, etwas bewegen zu wollen, der Gesellschaft etwas zurückgeben zu wollen oder weil die persönliche Betroffenheit von einer Krankheit oder von einem gesellschaftlichen Missstand zum Handeln herausfordert.“ So beschreibt der Bundesverband Deutscher Stiftungen den Ansatz vieler Menschen, eine gemeinnützige Stiftung zu errichten. 95 Prozent der Stiftungen in Deutschland verfolgen übrigens einen gemeinnützigen Zweck.
Worauf es beim Gemeinnützigkeitsaspekt ankommt, lesen Sie auf Seite 2