Das sind die 10 besten LV-Anbieter

29.10.2019

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Neue Kennzahlen flossen ein

Für den jetzt vorgelegten Scoring-Jahrgang wurden zudem völlig neue Kennzahlen entwickelt, bspw. die „modifizierte Nettoverzinsung unter Berücksichtigung von Sondereffekten auf Grund der Zinszusatzreserve“. Nachdem im letzten Jahr eine bereinigte Nettoverzinsung bewerte wurde (entspricht dem gesamten Aufwand für die Zinszusatzreserve bereinigten Nettoverzinsung), werden bei der neu entwickelten Kennzahl auch weitere Finanzierungsquellen der Zinszusatzreserve bzw. das Risiko- und das übrige Ergebnis berücksichtigt. Bei der modifizierten Nettoverzinsung wird die Zinszusatzreserve also als zusätzliche Belastung des gesamten Rohergebnisses betrachtet. Insbesondere in den Jahren des Abbaus von der Zinszusatzreserve wird die modifizierte Nettoverzinsung höher ausfallen als die Nettoverzinsung.

Neu ist auch die „Eigenmittelquote inkl. ergänzender Eigenmittel“. Hierbei geht es um eine Erweiterung der Eigenmittelquote nach der GDV-Formel. Ziel ist es, zusätzlich zu den Eigenmitteln, die der Jahresbilanz entnommen werden können (Eigenkapital, freie RfB, SüAF und eigenmittelfähiger Teil von den nachrangigen Verbindlichkeiten und Genussrechtskapital), auch weitere bzw. ergänzende Eigenmittel zu berücksichtigen, die der jeweiligen Gesellschaft verfügbar oder einforderbar sind, in der Bilanz jedoch nicht unbedingt ersichtlich sind.

Zudem wurde zusätzlich zur Netto-SCR-Quote die SCR-Quote inkl. Volatilitätsanpassungen bewertet. Laut ASCORE bietet diese eine realistischere Abbildung der berücksichtigten Risiken der Versicherer, vor allem bei der Verwendung interner Modell. Den Netto-SCR-Wert betrachtet ASCORE nur zusätzlich als Mindestgröße ≥ 100%.

Aufgrund der Einführung des „Korridorverfahrens“ durch das Bundesfinanzministerium für die Berechnung des Referenzzinses der Zinszusatzreserve war branchenweit ein viel niedrigerer Aufwand für die Zinszusatzreserve zu beobachten, so dass die Gesellschaften auch weniger von den Bewertungsreserven realisieren mussten, um die Zinszusatzreserve finanzieren zu können. So hat sich die Zinszusatzreserve bei zwei Gesellschaften durch Auflösung der Zinszusatzreserve insgesamt sogar im Vergleich zum Vorjahr reduziert.  Dadurch ist die Nettoverzinsung von 4,52% in 2017 auf 3,57% in 2018 gesunken. Dieser Effekt ist auch an der neu eingeführten modifizierten Nettoverzinsung abzulesen: sie betrug 3,31% in 2017 bzw. 3,20% in 2018. Das Kapitalanlageergebnis wurde als insgesamt weniger durch die ZZR belastet.

Als Folge ist die Ergebnis-Quote, die den Gesamtüberschuss inkl. Direktgutschrift an der Summe von den gebuchten Bruttobeiträgen und Nettoerträgen aus Kapitalanlagen misst, von 8,48 % im Jahr 2017 auf 9,68% im Jahr 2018 gestiegen.

Auch den Versicherten konnte insgesamt mehr von dem Rohüberschuss zugeführt werden: 85,39 % im Jahr 2018 nach 81,14 % im Jahr 2017. (ahu)