Das muss in Bezug auf Nachhaltigkeit alles veröffentlicht werden

20.07.2020

Frank Thole, Partner und Frank Bormann, Senior Manager und Interims-Manager WEPEX-Unternehmensberatung / Fotos: © WEPEX

Auf den Punkt gebracht:

Die nachfolgende Tabelle fasst die kommenden Transparenzregelungen noch einmal zusammen.

EU-Taxonomie und Kapitalmarkt-Teilnehmer

Im März 2020 erst hat die Technical Expert Group on Sustainable Finance der EU ihren finalen ‚Technical Report‘ zur Taxonomie veröffentlicht. Der Leitgedanke hierbei ist, dass Marktteilnehmer zum einen sich aktiv an den Umweltzielen der UN und EU beteiligen sollen, gleichzeitig aber auch dafür Sorge tragen sollen, dass sie nicht aktiv gegen Umweltziele verstoßen (‚Do no significant harm‘ Gedanke).

Quelle: Taxonomy Final Report, S. 2

Für Vermögensverwaltungen und Finanzberater wichtig: Im Kapitel 3.3 werden die neuen Veröffentlichungsvorschriften aus der Taxonomie-Verordnung für Finanzmarktteilnehmer erläutert. Das geht zum Teil Hand in Hand mit der Disclosure Regulation, die oben schon beschrieben wurde, geht aber auch darüber hinaus.

Grundsätzlich müssen nach der Taxonomie Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte in der EU anbieten, eine Taxonomie-Veröffentlichung machen. Je nach Produkt ist diese entweder zwingend erforderlich, oder auf ‚Einhalten oder Erklären‘ (Comply or explain) Basis. Eine Übersicht der Finanzprodukte, die unter die Taxonomie fallen, finden Sie in der nachstehenden Tabelle.

Die Taxonomie beschreibt zudem, welche Informationen demnächst veröffentlicht werden müssen. Für Produkte, die der Taxonomie unterliegen, muss der Anbieter erklären, wie hoch der Anteil des Portfolios ist, welcher der Taxonomie unterliegt. Im Einzelnen ist das:

Bleibt noch die Frage, ab wann es in die Umsetzung geht:

Vermögensverwaltungen müssen erstmals zum 31. Dezember 2021 ihre Daten zur Taxonomie veröffentlichen. Hierbei müssen sie über Investments berichten, die signifikant zu den Bereichen Adaption des Klimawandels bzw. Milderung des Klimawandels beigetragen haben. Und schon ein Jahr später, zum 31. Dezember 2022, müssen Veröffentlichungen bezogen auf alle sechs Klimaziele gemacht werden. All dies sowohl auf der jeweiligen Webseite, als auch in vorvertraglichen Dokumenten und periodischen Reports. So ganz lange hin ist das wirklich nicht, gerade wenn man bedenkt, in welchem Umfang hier Nachhaltigkeitsdaten erhoben, gesammelt, ausgewertet und aufgeschlüsselt werden müssen.

Gastbeitrag von Frank Thole, Partner und Frank Bormann, Senior Manager und Interims-Manager WEPEX-Unternehmensberatung