Das müssen P&R-Gläubiger wegen Corona wissen
08.04.2020
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Die Corona-Krise sorgt aller Orten für Verunsicherung, auch bei den Gläubigern des insolventen Containerinvestors P&R. Für diese hat der Insolvenzverwalter nun gute Nachrichten. Möglicherweise könnte die Verwertung der Container von der aktuellen Lage sogar profitieren. Noch in diesem Jahr soll Geld fließen.
Bislang sind die Vermietung und Verwertung der Container im Zuge der Insolvenzverfahren der deutschen P&R Containervermietungsgesellschaften nicht durch die Corona-Krise beeinträchtigt. "Uns erreichen verständlicherweise eine Vielzahl von Anfragen der Anleger, die sich Sorgen machen, ob die Containerverwertung durch die Krise beeinträchtigt wird. Wir haben dieses Thema im ersten Quartal 2020 intensiv begleitet und konnten so sicherstellen, dass die Containerverwertung nicht beeinträchtigt wurde. Insbesondere gab es bislang keine negativen Auswirkungen auf die Nachfrageseite. Es kam im Gegenteil eher zu einer erhöhten Nachfrage nach Containern, weil sich gleichzeitig das Angebot verringerte, auch weil Neucontainer in China herstellt werden und dort die Produktion teilweise komplett heruntergefahren war. Auch die Mieten konnten bislang planmäßig eingezogen werden. Es gab bislang keine Ausfälle und keine Verzögerungen. Ob dies so bleibt, kann natürlich niemand garantieren. An unserem Ziel, aus dem Containerportfolio Erlöse von über 1 Milliarde Euro für die Gläubiger zu erwirtschaften, hat sich nichts geändert", so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé. Bereits frühzeitig wurden Vorkehrungen getroffen, damit die Funktionsfähigkeit des Abwicklungsteams sowie der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter sichergestellt und weiterhin gewährleistet ist.
Erste Zahlungen sollen in diesem Jahr erfolgen
Bis Ende vergangenen Monats wurden aus der planmäßigen Verwertung der vorhandenen Container ca. 325 Mio. Euro realisiert. Die Insolvenzverwalter streben weiterhin an, noch in diesem Jahr in den verschiedenen Insolvenzverfahren erste Abschlagsverteilungen auf den Weg zu bringen. Hierfür sind allerdings noch umfangreiche Vorbereitungsarbeiten notwendig, etwa in Bezug auf die Verteilung der Gelder zwischen den Insolvenzverfahren. Außerdem müssen auch formale Punkte wie die Bankverbindungen der ca. 54.000 Gläubiger noch einmal überprüft werden. Damit Gläubiger an der Abschlagsverteilung teilnehmen können, müssen ihre Forderungen geprüft und festgesellt sein. Dies setzt weiterhin den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung voraus, denn nur auf der Basis der darin enthaltenen Erklärungen kann eine Forderungsfeststellung erfolgen.
Wie der weitere Zeitplan aussieht, lesen Sie auf Seite 2