Das können Mieter von der Steuer absetzen

15.12.2020

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58 Prozent aller Deutschen leben zur Miete. Viele von ihnen wissen nicht, wie sehr ihnen das Mietverhältnis in der Steuererklärung entgegenkommen kann. Vom Hausmeister bis hin zum Handwerker lassen sich die unterschiedlichsten Leistungen von der Steuer absetzen.

Wegen der fehlenden Einhaltung der Mietpreisbremse bezahlen viele deutsche Mieter seit 2015 zu viel. Trotzdem ist die Mehrzahl von ihnen laut Umfragen glücklich mit ihrer Wohnsituation. Noch glücklicher kann sie die nächste Steuererklärung machen. Mieter können Posten wie Arbeiten am Haus oder der Wohnung nämlich steuerlich geltend machen. Welche Kostenpunkte lassen sich hierbei berücksichtigen und wie viel können Mieter damit herausschlagen?

Von haushaltsnahen Dienstleistungen bis hin zu Handwerkerkosten

Monat für Monat sind die Wohnkosten im Hinblick auf den Lebensunterhalt die höchste Belastung. Seit Jahren steigen die Mieten in der Bundesrepublik unaufhörlich. Insbesondere in Ballungszentren ist Wohnen kaum noch bezahlbar. Einsparpotenzial bietet sich Mietern zumindest in der Steuererklärung. Die Miete setzt sich stets aus unterschiedlichen Einzelposten zusammen. Einige davon lassen sich am Ende des Jahres steuerlich geltend machen. Das gilt vor allem für Betriebskosten zur Instandhaltung der Immobilie, so beispielsweise Hausmeisterkosten und Reinigungsaufwendungen. Diese sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen sind von den Nebenkosten für Posten wie Heizung und Strom zu unterscheiden. Letztere lassen sich nur dann von der Steuer absetzen, wenn Mieter ein Arbeitszimmer unterhalten. Insgesamt können folgende Einzelposten aus Mietverhältnissen für die Steuererklärung relevant sein:

  • Anteile der monatlich anfallenden Nebenkosten (bei eigenem Arbeitszimmer)
  • Anteile der Miete (bei eigenem Arbeitszimmer)
  • Wartungsarbeiten (Heizung, Hausmeister)
  • Umzugskosten (bei Umzügen aus beruflichen Gründen)
  • Handwerkerleistungen zur Instandhaltung der Immobilie
  • haushaltsnahe Dienstleistungen

Bis zu 20.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen

Bestimmte Arbeiten an der Wohnung oder dem Haus kann prinzipiell jeder selbst erledigen. Zu diesen haushaltsnahen Dienstleistungen zählen Aufgaben wie Rasenmähen, Putzen und Schneeräumen. Werden diese Aufgaben von einem Unternehmen übernommen, lassen sie sich von der Steuer absetzen. So zum Beispiel, wenn der Mietvertrag einen Reinigungsdienst zur Säuberung des Treppenhauses vorsieht. Werden die Kosten dafür auf den Mieter umgelegt, nimmt er sie am besten in die Einkommenssteuererklärung auf. Insgesamt lassen sich für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 20.000 Euro pro Jahr ansetzen. Davon können Mieter ein Fünftel geltend machen. Das kann die Steuerschuld jährlich um bis zu 4.000 Euro vermindern.

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