"Das ist durch nichts zu rechtfertigen"
21.11.2019
Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM-Verbandes / Foto: © VOTUM
Der Aufbau einer solchen kostenträchtigen zusätzlichen Behördeneinheit ist tatsächlich durch nichts zu rechtfertigen. Insbesondere ist damit einer Verbesserung des Verbraucherschutzes nicht gedient. Es gibt derzeit im Bereich der gewerblichen Finanzanlagenvermittlung keine Missstände oder Skandale, die eine Veränderung des Aufsichtsmanagements zwingend erforderlich machen würden. Weder ist eine flächendeckende Fehlberatung zu beobachten noch ein Anstieg der Beschwerden oder Klageverfahren. Im Gegenteil, die regulativen Maßnahmen durch Umsetzung der MiFID und das Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) haben zu einer deutlichen qualitativen Verbesserung geführt, zu der insbesondere die nicht bankengebundenen Anlageberater und -vermittler ihren Teil beigetragen haben. Die von VOTUM für die gesamte Branche eingerichtete Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung hat lediglich Anfragen im geringen zweistelligen Bereich erfasst und diese gelten häufig noch für Vorgänge vor Einführung der FinVermV. Anders als Banken haben Anlageberater/-vermittler nicht die Berechtigung zum Zugriff auf das Kapital ihrer Kunden. Sie sind insbesondere im Bereich der Investmentfondsvermittlung auf die Kooperation mit einer von der BaFin überwachten Depotbank angewiesen. Der geplante Aufsichtswechsel führt daher zu unnötigen Aufsichts-Doppelungen.
Während im Bankenbereich mit der Manipulation internationaler Leitzinssätze, der Förderung der Steuervermeidung in Panamaischen Offshore Gesellschaften und dem milliardenschweren Steuerbetrug zu Lasten der deutschen Volkswirtschaft mit Cum-Ex Geschäften ein Skandal dem Nächsten gefolgt ist, war ein solches systematisches Fehlverhalten im Bereich der bankenunabhängigen Anlagevermittler tatsächlich nicht zu beobachten. Dennoch meint man, eine Behördeneinheit aufbauen zu müssen, die jedes Jahr nahezu 40 Millionen Euro verschlingt. Hierbei ist Sachverständigen und Fachleuten der Branche bewusst, dass eine bessere Bewachung der Akteure damit tatsächlich nicht zu erwarten ist. Anlagevermittler müssen auch heute ihre Geschäftspraktiken einmal jährlich von Wirtschaftsprüfern testieren lassen und diese Testate der Aufsicht vorlegen. Diese enge Überwachung jedes einzelnen Vermittlers wird die BaFin als Zentralbehörde mit ausschließlicher Erfahrung in der Institutsüberwachung nicht leisten können. Im Gesetzesentwurf wird daher auch eine Digitalisierung der Kontrolle angekündigt.
Warum die BaFin viel lieber andere Akteure ins Visier nehmen sollte, lesen Sie auf Seite 3