Darf’s ein bisschen mehr sein?
19.08.2021
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Chancen durch Wachstum
Auch wenn die USA gerne für sich in Anspruch nehmen, die Nummer 1 sein zu wollen, sind sie in zwei Punkten weltweit „nur“ die Nummer 3: Bei der Fläche und auch bei der Bevölkerung. Während ersteres nicht so einfach vermehrbar ist, gibt es bei letzterem ein deutliches Wachstum: So leben inzwischen mit ca. 331 Millionen Menschen zwischen Altantik- und Pazifikküste – ca. 50 Millionen mehr als noch vor 20 Jahren und der Trend zeigt weiter nach oben. Anders hingegen in Deutschland, wo die Einwohnerzahl seit Jahren stagniert. Entsprechend gibt es auf beiden Seiten des Atlantiks auch eine sehr unterschiedliche Definition des Begriffs „Wachstum“: „Wächst in Deutschland beispielsweise eine Metropolregion um jährlich 0,5 %, so spricht man hierzulande von einer Wachstumsregionen. Das ist in den USA anders. Hier sind 0,5 % Wachstum relativer Rückgang, denn die Bevölkerung in den USA wächst jährlich um rund 0,7 %. Wachstumsregionen sind dort Regionen, die um 1 % oder 2 % pro Jahr wachsen. Und allein aus dieser Differenz ergeben sich für deutsche Anleger sehr gute Chancen“, erläutert Volker Arndt. Zu den wachsenden Regionen gehört laut Allan Boyd Simpson bereits seit vielen Jahren der Südosten. Zudem sieht er Investmentopportunitäten gerade außerhalb der Großstädte: „Aktuell beobachten wir den Trend zur Suburbanisierung. Damit kommen Mittelzentren aber auch Vororte verstärkt ins Blickfeld der Immobilieninvestoren.“ Auf Wachstumskurs befindet sich auch der amerikanische Mietmarkt. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass immer mehr Amerikaner flexibel auf berufliche Veränderungen reagieren möchten. Anpassungsfähigkeit spielt auch in anderer Hinsicht auf dem US-Mietmarkt eine große Rolle. So erläutert Christian Dürr, Geschäftsführer BVT Holding, dass die USA ein gegenüber Deutschland vergleichsweise liberales Mietrecht und eher kurze Vertragslaufzeiten hätten, die eine Anpassung der Mieten an das Marktniveau jederzeit möglich machen würden, was insbesondere aus Investorensicht interessant sei. So gibt es in den USA in der Regel nur befristete Mietverträge. Auch bei den von BVT in den USA entwickelten Objekten muss BVT Dürr zufolge einige Unterschiede beachten. „Anders als in Deutschland sind solche Class-A-Apartmentanlagen mit hochwertigen Innenausbauten ausgestattet und verfügen über attraktive Gemeinschaftseinrichtungen wie Fitnessstudio, Pool oder Clubhaus.“ (ahu)