Cash-Cows und Vermögensspeicher

03.04.2014

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Direktinvestments sind nicht nur aufgrund der aktuell fehlenden Angebotsbreite von AIFs/geschlossenen Fonds bei erfolgreichen Vermittlern im Fokus, denn Direktinvestments lassen sich vielfach leichter vermitteln als die hochregulierten und in der Beratung komplex erscheinenden, gesetzeskonformen Anlageprodukte.

Und doch ist bei der Vermittlung von Direktinvestments einiges zu beachten, um nicht unverhofft in eine Haftungsfalle zu geraten – die Lösung ist grundsätzlich einfach, erfordert aber eigenen Einsatz.

Direktinvestments sind im letzten Halbjahr in den Mittelpunkt des Interesses der Vermittlerschaft geraten. Durch das teilweise Austrocknen des Angebots im Bereich AIFs/geschlossene Fonds hatte sich das traditionelle Spektrum der vermittelbaren Angebote zuletzt stark verringert. Einige Sektoren haben durch die wirtschaftlichen Krisen dauerhaften Imageschaden genommen und sind de facto dem Anleger derzeit kaum vermittelbar. Für die Berater besteht seither das Problem darin, den Kunden vom Anlage-Image her attraktive und von den wirtschaftlichen Eckdaten rentable sowie leicht erklärbare Produkte anbieten zu können. Hochwertige Direktinvestments können diese Bedarfslücke füllen.

Einfachheit und konzeptionelle Transparenz machen Direktinvestments grundsätzlich attraktiv und die Arbeit des Vermittlers daher leichter. „Die Direktinvestments überzeugen in aller Regel durch einfache ‚Sale-Lease-Back'-Konstruktionen, die unseren Vertriebspartner gut bspw. aus dem Bereich Containerinvestments bekannt sind. Auch die steuerlichen Anreize sind durchaus attraktiv, da es sich hier häufig um die pauschalierte Kapitalertragssteuer von 25 % zzgl. 5,5 % SolZ und ggfs. KiSt handelt", erklärt Sascha Sommer, Vorstandsvorsitzender der BIT Treuhand AG. „Wir merken eine stetig steigende Nachfrage in diesem Bereich, die im Wesentlichen auf die drei Faktoren zurückzuführen ist: Geringe Produktverfügbarkeit bei den geschlossenen Investmentvermögen, die erschwerte Erlaubnisvoraussetzung des § 34f GewO sowie die einfache und verständliche Struktur und die höhere Transparenz solcher Investments", so Sommer weiter. „Was sich Vermittler und insbesondere Kunden derzeit wünschen, sind einfache und verständliche Produkte mit kurzen Laufzeiten und attraktiven Renditen. Unsere Direktinvestments erfüllen diese Eigenschaften und bieten darüber hinaus Kunden und Vermittlern mit dem Härtefallschutz, dem Absicherungskonzept sowie dem Betreuungshonorar zusätzliche Mehrwerte", so Marc Schumann, Geschäftsführer Solvium Capital GmbH. Ähnlich sieht dies Dr. Antje Krey, Geschäftsführerin der Pretagus GmbH: „Direktinvestments bieten den Vorteil, direkt und ohne aufwändige gesellschaftsrechtliche Konstruktionen in attraktive Sachwerte zu investieren. Dies ist für Kunden und Vertriebspartner gleichermaßen transparent und greifbar. Pretagus hat ein stimmiges Konzept und bietet neben qualitativ sehr hochwertigen Diamanten auch eine Qualitätskontrolle der Diamanten, Mittelverwendung, Lagerung im Zollfreilager sowie Rückkauf und Kaufvermittlung an und ermöglicht die Investition in eine aufstrebende Assetklasse." Auch Lars Poppenheger, Vertriebsleiter Steiner + Company, betont: „Die Produktkonstruktionen sind nicht kompliziert und lassen sich von jedermann nachvollziehen. Da Transparenz für uns ein wesentliches Merkmal ist, haben wir uns für Train Direkt und Wind Direkt entsprechende Steuer-/ Rechtsgutachten und WP-Testate erstellen lassen."

Cash-Cows mit kurzer Kapitalbindung, Vermögensspeicher mit anlegerbestimmtem Anlagehorizont. Direktinvestments unterliegen für den Vermittler grundsätzlich den gleichen Vorschriften zur anlegergerechten Beratung wie andere Vermögensanlagen auch. Jedem Kunden das gleiche Direktinvestment zu vermitteln ist daher, so charmant es zunächst klingt, für den vorausschauenden Vermittler haftungsrechtlich keine kluge Lösung. Erfreulicherweise lassen die derzeit am Markt befindlichen qualitativ hochwertigen Direktinvestments eine breite Auswahl von „Cash-Cows" mit kurzen Laufzeiten von nur wenigen Jahren zu und bieten regelmäßige, teilweise monatlich auszahlende Anlagealternativen. „Vermögensspeicher" wie Gold oder Diamanten generieren dagegen keine unterjährigen Ausschüttungen und unterliegen nur dem vom Anleger selbstbestimmten Anlagehorizont. Grundsätzlich lässt sich aktuell für jeden Kunden mit dem derzeitigen Marktangebot eine Anlagelösung durch Direktinvestments konstruieren. Marc Nagel, Geschäftsführer Buss Capital: „Derzeit haben wir die Angebote Buss Container 33 und 34 im Vertrieb. Sie erfreuen sich hoher Nachfrage." Marktteilnehmer rechnen damit, dass das Angebot, wie schon die Vorläufer, zügig ausplatziert sein wird. Dr. Antje Krey: „Pretagus bietet ein Diamant-Direktinvestment an, bei dem Kunden physische Schmuckdiamanten sehr hoher Qualität erwerben. Auf Wunsch der Kunden lagern wir die Diamanten in einem Schweizer Zollfreilager, um den Kauf und späteren Verkauf der Diamanten umsatzsteuerneutral abwickeln zu können." Steiner + Company AG ist aktuell mit den Direktinvestments „Wind Direkt" und „Train Direkt" am Markt. Die Solvium Capital GmbH konzentriert sich mit den Angeboten „Solvium Protect 4" und „Solvium Intermodal 14-01" auf den Container- und Logistikbereich.

Gute Direktinvestments sind ein Anbietermarkt – das Angebot ist vergleichsweise knapp. Anders als in der Welt der AIFs/geschlossenen Fonds ist das Geschäftsvolumen hochwertiger Direktinvestments für den Vermittler nicht beliebig ausdehnbar – es sei denn, er kann frühzeitig Kontingente reservieren. Hochwertige Direktinvestments sind nachgefragt und aufgrund ihrer Natur als tatsächlich herzustellende, physisch vorhandene und teilweise auch in Betrieb zu nehmende Sachwerte nicht beliebig vermehrbar. Auch die Volumina sind im Vergleich zu AIFs folglich klein, selbst ein kleiner Fliegerfonds kann gut und gern das Fünffache einer hochwertigen Tranche von Direktinvestments ausmachen. Faire Provisionen kennzeichnen den Markt. Einer vertraulichen Umfrage der finanzwelt zufolge liegt die Höhe und die Auskehrung von Provisionen bei den Anbietern hochwertiger Direktinvestments in einer fairen und dem Vermittlungsaufwand angemessenen Bandbreite. Teilweise zeichnet sich der Trend zur Aufspaltung der Provision in eine Abschluss- und eine Bestandsprovision ab. Ob dieser Trend sich auch in der Breite durchsetzen wird, kann noch nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden, einiges spräche dafür.

Was sagt Ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung? Bevor Sie in den grundsätzlich attraktiv scheinenden Bereich „Direktinvestments" einsteigen, lohnt es sich, die eigene VSH-Police genau zu lesen und ggf. Deckungslücken zu stopfen. Nicht jede VSH deckt derzeit jedes angebotene Direktinvestment ab.

Die eigene VSH-Police überprüfen

Michaela Simon-Widmann, Prokuristin der auf Haftpflichtversicherungen spezialisierten ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft, erklärt für Neustarter im Direktinvestment-Sektor, warum es dringend notwendig ist, den eigenen VSH-Schutz auf Deckung zu überprüfen.

finanzwelt: Ist ein § 34f-Vermittler (oder gar § 34c-Vermittler) mit seiner Standard-VSH Versicherung hinsichtlich der Vermittlung von Direktinvestments, z. B. Container etc., dafür generell und immer abgesichert?

Simon-Widmann: Die Versicherung für Vermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO ist eine Pflichtversicherung im Sinne von § 113 VVG. § 9 und § 10 FinVermV regeln die Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz muss die Risiken aus einer Anlageberatung und -vermittlung der Finanzprodukte umfassen, für deren Vermittlung eine Erlaubnis nach § 34f GewO besteht. § 34f GewO unterscheidet zwischen drei Produktkategorien: offene und geschlossene Investmentvermögen nach KAGB sowie die Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagegesetzes. Direktinvestments in Sachwerte fallen unter keine der drei genannten Produktkategorien, sie sind daher auch nicht Gegenstand der Pflichtversicherung und damit nicht pauschal mitversichert. Für die Vermittlung von diesen Direktinvestments genügt eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Eine Berufshaftpflichtversicherung für diese Tätigkeit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sodass es auch keine Vorgaben für den Versicherungsumfang gibt. Für die Frage, ob Versicherungsschutz besteht, kommt es somit auf die konkrete Ausgestaltung des jeweiligen Versicherungsvertrages an.

finanzwelt: Wie erkennt man am schnellsten die Lücken einer bestehenden Police, auf welche Versicherungsbedingungen muss der Vermittler achten?

Simon-Widmann: Der Versicherungsvertrag regelt, für welche Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht. Wer beispielsweise Container vermittelt, sollte prüfen, ob die Vermittlung von Containern in seiner Police oder den Versicherungsbedingungen auch explizit genannt wird. Bei Zweifeln oder Unklarheiten über den Versicherungsumfang sollte der Vermittler auf jeden Fall bei seinem Versicherer nachfragen.

finanzwelt: Gibt es Wege, die bestehenden Deckungslücken schnellstmöglich zu stopfen? Eventuell sogar ohne die bestehende Police zu kündigen und eine neue abzuschließen?

Simon-Widmann: Die Frage, ob ein Direktinvestment im Rahmen einer nach § 34c GewO bestehenden Police mitversichert werden kann oder ob hier für der Abschluss einer eigenen Police erforderlich ist, sollte der Vermittler mit seinem Versicherer klären. Problematisch ist der Einschluss der Tätigkeit im Rahmen der Pflichtversicherung nach § 34f GewO, da die Versicherungssumme ungeschmälert für den Pflichtversicherungsbereich zur Verfügung stehen muss und nicht durch andere mitversicherte Tätigkeiten aufgezehrt werden darf. Ob eine Versicherungslösung für das jeweilige Direktinvestment überhaupt angeboten wird, hängt natürlich von der Zeichnungspolitik des jeweiligen Versicherers und dessen Risikoprüfung ab. Der Markt für Direktinvestments in Sachwerte boomt gerade, da diese nicht unter die strengen aufsichtsrechtlichen Regelungen des KAGB fallen. Die Palette der angebotenen Produkte ist daher breitgefächert. Leider nutzen auc

h einige „schwarze Schafe" unter den Anbietern diese Möglichkeit, um einer Regulierung zu entgehen. Insofern ist eine Risikoprüfung durch den Versicherer unerlässlich. Der Vermittler kann daher nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass er für ein bestimmtes Direktinvestmentprodukt auch Versicherungsschutz geboten bekommt. Um später Probleme zu vermeiden, ist es angeraten, den genauen Tätigkeitsbereich dem Versicherer ganz klar offenzulegen und auch Änderungen mitzuteilen.

(cs)

Direktinvestments – Printausgabe 02/2014