BVK zum Referentenentwurf: Altersvorsorge ist mehr als Vermögensaufbau

01.10.2024

Michael H. Heinz, BVK-Präsident / Foto: © BVK

Der Bundverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) begrüßt den am 30. September vorgestellten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Der BVK unterstützt insbesondere das Ziel der Reform, die geförderte private Altersvorsorge flexibler, transparenter und renditestärker zu machen, um ihre Attraktivität insgesamt und damit ihren Verbreitungsgrad zu erhöhen.

„Als Altersvorsorgeexperten freuen wir uns, dass diese wichtige und überfällige Reform endlich umgesetzt wird und einige der vom BVK in die Fokusgruppe Altersvorsorge eingebrachten Gedanken aufgenommen wurden,“ erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Zertifiziertes Altersvorsorgedepot vorgesehen

Der Entwurf sieht ein sogenanntes zertifiziertes Altersvorsorgedepot vor, bei denen künftig Bürger von einem zusätzlichen Vorsorgeprodukt, das ihnen die Wahl über die jeweilige Anlageform überlässt, profitieren sollen. Durch eine verbesserte Anreizstruktur beabsichtigt der Staat anstelle fixer Zulagen, künftig jeden gesparten Euro mit 20 Cent zu fördern – bis zu einem Förderbetrag von 3.000 Euro. Für Kinder und Berufseinsteiger soll es zusätzliche Förderungen geben. Dies soll zusätzliche Anreize zur Eigenvorsorge schaffen und zugleich bürokratische Hürden reduzieren. Ab 2030 sollen sogar Eigenbeiträge bis zu 3.500 Euro steuerlich geltend gemacht werden können. Aus Sicht des BVK sollten diese Möglichkeit auch direkt alle Selbstständigen erhalten.

Wahlrecht zwischen verschiedenen Garantieniveaus

Zudem soll durch die Lockerung der Brutto-Beitragsgarantie bei Versicherungsprodukten ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Garantieniveaus (80% und 100%) möglich werden. Dies soll auch für den Bestand gelten. Auch eine flexiblere Auszahlungsphase soll ermöglicht werden, da der Entwurf keine verpflichtende Leibrente vorsieht und mit Vollendung des 65. Lebensjahrs auch flexible Auszahlungspläne bis zum 85. Lebensjahr ohne Restverrentungspflicht ermöglicht. Diese Wahlfreiheit sieht der BVK skeptisch, da keine Absicherung des Langlebigkeitsrisikos erfolgen muss. Aus BVK-Sicht sollte daher zwingend eine vorherige Beratung erfolgen, um sicherzustellen, dass die monatlichen Fixkosten im Alter auch dauerhaft abgesichert werden und die Verbraucher vor Grundsicherungsbedarf im hohen Alter geschützt werden. Diesbezüglich wird sich der BVK dafür einsetzen, dass eine kompetente Beratung der Verbraucher sichergestellt werden muss. 

In einer ersten Einschätzung begrüßt der BVK grundsätzlich, dass die überfällige Reform der privaten geförderten Altersvorsorge durch die nun begonnene Resortabstimmung an Fahrt aufnimmt. Der BVK wird den Referentenwurf nun eingehend prüfen und sich mit einer Stellungnahme bis zum 18. Oktober dezidiert einbringen. (mho)

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