BVK gegen Check24 - schon wieder?

05.10.2018

Oliver Pradetto, Geschäftsführer blau direkt / Foto: © blau direkt

Das Provisionsabgabeverbot erinnert mich in seiner Konstruktion dabei sehr an das Vorratsdatenspeicherungsgesetz. Das wollten einige Herren unbedingt, also wurde es trotz verfassungsrechtlicher Bedenken verabschiedet. Es wurde vom Verfassungsgericht gekippt. Das führte aber nicht zur Einsicht. Stattdessen kam dasselbe Gesetz mit leicht veränderten Nuancen wieder auf`s Tableau. Und wieder wurde es - absolut vorhersehbar - gekippt.

Mit dem Provisionsabgabeverbot verhält es sich ähnlich. Es wurde gekippt vom europäischen Gerichtshof, weil es (obacht!) grundsätzlich den Wettbewerb behindert, ganz konkret auch Makler benachteiligt. Das hielt aber die Politik nicht davon ab, das Ganze mit leicht veränderten Nuancen nochmal zu versuchen. Es ist vorhersehbar, welches Schicksal dieses Gesetz nehmen wird. Wohl auch deshalb lässt es die Aufsicht nicht darauf ankommen, Verstöße gerichtlich zu verfolgen. Vielmehr missbraucht es seine Macht und untersagt Versicherern die Zusammenarbeit mit kleineren Maklern. So forderte das BaFin Versicherer zum Boykott des Insurtechs Gonetto auf. Statt das Gesetz mit den Mitteln des Rechts durchzusetzen, umgeht man dieses und nutzt seine Exekutivgewalt um Dritten die Durchsetzung an eigener Statt aufzuzwingen. Das ist an sich schon ein ungeheuerlicher Vorgang. So richtig skandalös wird dies in Sachen Check24. Die sind nämlich -anders als Gonetto- groß und mächtig. Was wollen wir wetten, dass Herr Hufeld (Chef der BaFin)  nicht im Entferntesten daran denkt, die Versicherer anzuweisen ihre Geschäfte mit Check24 einzustellen? Wie sehr wünschte ich mir, dass ein paar Fachjournalisten den Herrn Hufeld diesbezüglich einmal konfrontierten!

Genau dies eint mich mit Herrn Heinz, denn die ganze Sache ist himmelschreiend ungerecht. Es kann doch bitte sehr nicht sein, dass kleine Unternehmen sich an ein dem Kern nach rechtswidriges Gesetz halten müssen, während große Unternehmen es einfach ungestraft umgehen können. Es kann nicht sein, dass die Aufsichtsbehörde sich anmaßt eine kleine Maklerfirma zu maßregeln, aber bei einem dominierenden Marktteilnehmer wegschaut.

Wohlgemerkt: Ich finde es nicht dramatisch, was Check24 hier tut. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass Vermittlungsunternehmen seinen Kunden keine Provisionen schenken darf, während Versicherer das jeden Tag einfach tun.

Aber ob rechtswidrig oder nicht: Am Ende muss gleiches Recht für alle gelten und keine BaFin-Willkür für kleine Marktteilnehmer. Das der BVK gegen einen Großen in die Bresche springt, wo es sich die Aufsicht nicht traut ist unbezahlbar. Dafür Danke Herr Heinz!

Kolumne von Oliver Pradetto, Geschäftsführer blau direkt