BU-Lücke geschlossen
25.05.2014
Foto: © Gerhard Seybert - Fotolia.com
Die VOLKSWOHL BUND-BU schützt ab sofort auch dann in voller Höhe, wenn der Kunde über eine längere Zeit krankgeschrieben ist.
(fw/hwt) Damit schließt der Versicherer eine gefährliche Lücke bei der Absicherung der Arbeitskraft. Die neuen „Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit" sichern dem Kunden Geld aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, auch wenn eine dauerhafte Berufsunfähigkeit noch nicht abzusehen ist. Gezahlt wird bei ununterbrochenen Krankschreibungen, wenn sie zusammen mindestens sechs Monate ergeben. Und zwar rückwirkend, ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die „Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit" werden unabhängig von einer Berufsunfähigkeit gezahlt. Leistungsauslöser ist allein der Krankenschein. Auf diese Weise sind jetzt auch Fälle versichert, in denen der Kunde zwar arbeitsunfähig ist, aber die notwendige Berufsunfähigkeit von 50 % nicht erreicht. Mit der neuen Lösung hat er trotzdem Anspruch auf eine Leistung in Höhe der BU-Rente und sichert sein Einkommen über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten. Sollte er berufsunfähig sein, geht die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit in eine dauerhafte Berufsunfähigkeitsrente über. Die BU-Leistungen auf Krankenschein gibt es ab sofort für jede neue selbständige VOLKSWOHL BUND-BU. Kunden können den Zusatz gegen einen geringen Mehrbeitrag einschließen.