blau direkt: Kryptowährungen unerwünscht!

15.02.2018

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Der Bitcoin-Boom Ende des vergangenen Jahres hat Kryptowährungen zu einem begehrten Investment gemacht. Bei blau direkt möchte man dennoch nichts mit diesen zu tun haben – und macht diesbezüglich eine klare Ansage an die eigenen Vermittler.

Nach Auffassung der BaFin ist der kommerzielle Handel mit Kryptowährungen ein erlaubnispflichtiges Geschäft nach § 54 KWG. Somit kann die gewerblich motivierte Vermittlung der Digitalwährungen an Verbraucher ohne ausdrückliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Laut blau direkt ändern daran auch Umgehungsversuche nichts. So gehe die BaFin in ihren Ausführungen auf eine Reihe von Konstellationen eine, die darauf abzielten, gewerbliche Einnahmen mit Kryptowährungen zu erzielen, ohne als erlaubnispflichtiger Vermittler auftreten zu müssen Solchen Versuchen erteile die Finanzaufsicht jedoch eine klare Absage. „Selbst das Schürfen von Kryptowährungen könne als erlaubnispflichtiger Handel ausgelegt werden, wenn gleichzeitig mit regelmäßigem Weiterverkauf des Kryptogeldes geworben wird“, so Oliver Pradetto, Geschäftsführer von blau direkt. Man könne privat so viel mit Kryptowährungen spekulieren wie man wolle. Sobald man jedoch andere mit eigener Gewinnerzielungsabsicht zum Kauf verführe, könne man sich strafbar machen. Der Lübecker Maklerpool weist zudem darauf hin, dass die Vermögensschadenshaftpflicht des Maklers für die Vermittlung von Kryptowährungen nicht greife. So hafte der Vermittler immer persönlich. „Vielen ist nicht klar, dass sie aufgrund der rechtlichen Konstellation für jeden Kursverlust ihrer Kunden haften“, erläutert Oliver Pradetto. Da das Vermittlungsgeschäft unerlaubt und damit illegal sei, könne sich der Vermittler selbst mit einer gewissenhaften Risikoaufklärung nicht vor Ansprüchen schützen. „Weil das Geschäft illegal betrieben wird, steht dem Kunden ein jederzeitiger Rückabwicklungsanspruch zu. Das heißt, immer wenn der Kunde Kursverluste erleidet, kann er gegenüber dem Vermittler auf Rückabwicklung pochen.“ Der Vermittler hafte daher unbegrenzt und in voller Höhe inklusive Durchgriff auf sein Privatvermögen.

„Auch Kryptowährungen werden nicht unbegrenzt in den Himmel steigen. Früher oder später kommt es zu Kursverlusten. Der Vermittler hat einen Teil des Kundengeldes als Provision bekommen, wird aber den vollen Verlust erstatten müssen“, warnt Pradetto. „Wir halten die Privatinsolvenz entsprechender Vermittler nahezu für unausweichlich. Die Frage ist nicht, ob es dazu kommt, sondern nur wann.“ Folglich könnten diese Vermittler früher oder später ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, wie beispielsweise Stornoprovisionen rückerstatten.

blau direkt mit klarer Ansage

Um die Versicherungsbeiträge der Kunden zu schützen, erhalten alle blau direkt-Vermittler, die Kryptowährungen vermitteln, ab sofort sämtliche Courtagezahlungen nur noch ratierlich über den Haftungszeitraum ausgezahlt. „Blockchain ist unbestritten eine spannende Technologie mit vielen Anwendungsmöglichkeiten. Auch richten wir uns nicht gegen Kryptowährungen im Allgemeinen“, beschwichtigt Pradetto. „Aktuell sind nur die Voraussetzungen für einen gewerblichen Handel nicht gegeben. Vernünftige Vermittler bremsen ihre Euphorie und warten erst einmal auf den erforderlichen Rechtsraum, bevor sie ihre ganze Zukunft verwetten.“ Selbst etablierte Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum seien noch nicht langfristig erprobt. Trotzdem sprängen aus jedem Eck Geschäftemacher hervor, die sogar noch eigene Kryptowährungskonstrukte an den Mann bringen wollten. „Übersetzt heißt das, man nimmt seinen Kunden echtes Geld ab und jubelt ihnen dafür eine eigengestrickte Fantasiewährung unter. Man kann und muss das klar aussprechen: Erweist sich der Initiator als Dieb, hat sich der Vermittler zum Hehler gemacht. Ich glaube nicht, dass sich Vermittler aktuell einen Gefallen damit tun, ihre geschäftliche Zukunft in einem solchen Umfeld zu suchen.“ (ahu)

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