Bewährte Betriebsrenten oder neue „Nahles-Rente“?
18.01.2015
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat jetzt eine Studie veröffentlicht, die belegt, dass bewährte Modelle der betrieblichen Altersvorsorge funktionieren. Warum also eine Nahles-Rente?
2015-01-19 (fw/db) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat jetzt im Januar 2015 den Forschungsbericht "Trägerbefragung zur betrieblichen Altersversorgung 2013" veröffentlicht.
Nach den Ergebnissen der von TNS Infratest im Auftrag des BMAS durchgeführten Befragung der Träger der betrieblichen Altersversorgung in den Jahren 2012 und 2013 ist die Zahl der aktiven Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), seit den Reformen im Jahr 2001, deutlich von 14,6 auf 20,1 Millionen Anwartschaften bis Ende 2013 gestiegen.
Dieser Zuwachs entfällt überwiegend auf die Privatwirtschaft (plus 5,3 Millionen) und zu einem geringeren Anteil auf den öffentlichen Sektor (plus 187.000). Innerhalb der Privatwirtschaft ist die Steigerung bei den Pensionskassen am stärksten: Hier sind die aktiven Anwartschaften zwischen 2001 und 2013 um 3,4 auf 4,8 Millionen gestiegen. Sie haben damit nahezu aufgeschlossen zur Zahl der bestehenden Direktversicherungen (4,9 Millionen) und liegen mittlerweile vor dem Aufkommen von Anwartschaften per Direktzusage und Unterstützungskassen mit zusammen 4,6 Millionen. Bei den Pensionsfonds bestehen 448.000 aktive Anwartschaften.
Ohne Mehrfachanwartschaften (z.B. könnten Beschäftigte gleichzeitig in einer Direktversicherung und einem Pensionsfonds aktiv versichert sein) hatten 17,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung (Stand 31.12.2013). Das sind rund 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Zahl derer, die aktuell aktiv betriebliche Altersvorsorge betreiben, ist damit allein seit 2011 um über eine halbe Million Menschen gestiegen.
Förderung bAV in kleinen oder mittelständischen Unternehmen ausbauen
Obwohl also die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung mit dem Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Schritt hält, muss sie, laut der Studie, noch weiter gestärkt werden. Betriebliche Alterssicherung sollte auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlich werden. Mögliche Hemmnisse für eine stärkere Verbreitung in diesem Bereich müssen, so die Autoren der Studie, erkannt und beseitigt werden. Es soll hierzu seitens der Bundesregierung noch im laufenden Jahr Vorschläge geben.
**Fazit: Bei diesen Vorschlägen ist noch umstritten, ob die „Nahles-Rente“ als eine neue betriebliche Pflichtvorsorge eingeführt wird. Diese neue Betriebsrente soll es ohne Arbeitgeberhaftung (finanzwelt 18.11.2014) geben. Oder ob die bewährten Lösungen der Privatwirtschaft und der deutschen Lebensversicherer zukünftig stärker gefördert werden.
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Dietmar Braun