Betriebsrente – Die bewährte Zukunfts-Sicherung

11.03.2015

Die Nahles-Rente ist nur ein Vorschlag zur betrieblichen Rente. Obwohl die Bundesministerin Andrea Nahles die Assekuranz-Experten nicht eingeladen hatte, machen die jetzt alternativ Vorschläge.

2015-03-12 (fw/db) Die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist ein vereinbartes Ziel der deutschen Bundesregierung. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles diskutierte zunächst mit den beiden Tarifvertragsparteien unter Ausschluss der Experten des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Auf der Agenda der Ministerin standen betriebliche Zwangs-Renten.

Als Partner für die sogenannte „Nahles-Rente“ wollte die Sozialministerin vor allem die Arbeitgeber locken und bot diesen an, die Haftung der Arbeitgeber für diese betrieblichen Zwangs-Renten entfallen zu lassen.

„Zahlen und Vergessen“ bei Betriebsrente wird abgelehnt

Überraschend war, dass sich die Arbeitgeber für die Minimalrente nach dem Motto „Zahlen und vergessen“ nicht erwärmen konnten. Im Gegenteil, mancher Arbeitgeber befürchtet sogar eine Beschädigung des bewährten Systems einer Betriebsrente, dass viele Arbeitgeber mit freiwilligen Eigenbeiträgen zusätzlich fördern. Die Arbeitgeber erinnern an das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel einer breiten Förderung der bAV, das gelte besonders für kleine und mittelständische Betriebe (KMU). Die Förderung einer Verbreitung der bAV in KMU’s fordert jetzt auch der GDV von der Bundesregierung.

Neue Vorschläge der Assekuranz zur bAV-Förderung

Gerade Geringverdienern und Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien müssen neben bestehenden Steuervorteilen Zusatzanreize für die Eigenvorsorge geboten werden. Dies fordert die Zurich Versicherung vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussion. Die Zurich schlägt daher vor, Leistungen aus einer bAV bis zu 50 Prozent nicht auf die Grundsicherung im Alter und bei

Erwerbsminderung anzurechnen. Da eine Steuerersparnis als Förderinstrument für Geringverdiener ungeeignet ist.

Die Zurich weist darauf hin, dass die Altersarmut überproportional die heutigen Geringverdiener und Personen mit gebrochenen Erwerbsbiografien betrifft.

"Gerade in diesen Personenkreisen greift das Thema Steuervorteil der bAV als Anreiz nur sehr wenig beziehungsweise bietet in Zeiten von Arbeitslosigkeit überhaupt keinen Einstieg. Wer aufgrund seines geringen Einkommens keine Steuern zahlt, ist durch Steuerersparnisse wohl kaum zur Vorsorge zu bewegen. Personen, die ihre Ausgaben ganz genau planen müssen, werden sich grundsätzlich schwer tun, Geld fürs Alter zur Seite zu legen", sagt Björn Bohnhoff, Leiter betriebliche Altersversorgung bei Zurich.

Bekämpfung von Altersarmut ist das Ziel der Assekuranz

Die Steuerersparnis ist zwar ein grundsätzlich wichtiger Anreiz, sei aber als Förderinstrument für Geringverdiener ungeeignet. Ein Hindernis der Eigenvorsorge sei auch, dass der Konsumverzicht heute im schlimmsten Fall im Rentenalter gegen die Grundsicherung aufgerechnet wird.

"Die teilweise Nichtanrechnung von kapitalgedeckter Vorsorge (Freibeträge) auf die Grundsicherung stellt somit einen zentralen Baustein zur stärkeren Durchdringung der bAV dar, insbesondere für die Gruppe der Geringverdiener, die den höchsten Bedarf zur Vermeidung von Altersarmut haben", erklärt der bAV-Experte.

Außerdem empfiehlt die Zurich Insurance Group als ein bAV-Anbieter mit internationaler Erfahrung den politischen Entscheidungsträgern die Umsetzung folgender Punkte:

·        Aufwertung des Rechtsanspruchs auf bAV durch eine aktivere Informationspflicht des Arbeitgebers. Der Aufwand für die Arbeitgeber kann durch entsprechend begleitete Musterdruckstücke oder zentrale Informationswebseiten relativ gering gehalten werden.

·        Recht des Arbeitgebers auf freiwillige Einbeziehung der Arbeitnehmer in Pensionspläne (Auto-Enrollment) für Entgeltumwandlung auch für bestehende Arbeitsverhältnisse.

Verpflichtung der Arbeitgeber, mindestens 50 Prozent der Ersparnisse aus der Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer in Form von firmenfinanzierter Altersversorgung zur Verfügung zu stellen. Hierüber wäre sichergestellt, dass eine Entgeltumwandlung sich für alle Einkommensklassen immer lohnt.

·        Größere Harmonisierung aller Durchführungswege in Bezug auf die steuerliche Förderung. In diesem Zusammenhang sollte mindestens ein ergänzender Förderrahmen in Höhe von zehn Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für firmenfinanzierte bAV im § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz geschaffen werden.

"Die bAV stellt gemeinsam mit der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge den Dreiklang im Kampf gegen Altersarmut dar“, sagt bAV-Experte Bohnhoff.

Die Regierung sei nun gefordert, die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Chancen von der Bevölkerung gesehen und genutzt werden.

Kostenfreie Studie zur bAV in Deutschland

Erst kürzlich hat die Managementberatung Oliver Wyman im Auftrag der Zurich die heutige Situation in Deutschland untersucht sowie ausländische Versorgungssysteme in Form einer bAV analysiert. Hieraus habe die Zurich Versicherung politische Handlungsempfehlungen abgeleitet, wie sich das derzeitige System in Deutschland verbessern ließe.

Dietmar Braun

finanzwelt-Leserservice: Die Oliver Wyman-Studie zur bAV steht hier im Internet zum Download bereit.