Berufsunfähigkeitsversicherung unabdingbar?
13.02.2017
Björn Thorben M. Jöhnke © Jöhnke & Reichow
Die Arbeitskraft ist ein wichtiges Gut für einen Menschen. Fällt die Arbeitskraft gesundheitsbedingt weg, so schließt sich meist auch ein Wegfall des erzielten Arbeitseinkommens an. Meist auch einhergehend mit einem Verlust des Arbeitsplatzes. Dieses ist nicht selten ein schleichender Prozess. Beginnt dieser Prozess erst einmal, ist dieser oft kaum aufzuhalten und man benötigt Unterstützung bei Genesung und Unterhalt. Medizinische Unterstützung selbst kann eine Versicherung kaum leisten. Eine Versicherung kann jedoch finanziell unterstützen, indem sie das Risiko „Wegfall der Arbeitskraft“ versichert und Leistungen in Form von monatlichen Renten an den Versicherten im Versicherungsfall auskehrt. Eine solche Versicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Absicherung der Arbeitskraft ist wichtiger denn je!
Die Absicherung der Arbeitskraft wird beständig wichtiger, denn aufgrund der allgemein wachsenden Arbeitsbelastung wachsen statistisch auch die Zahlen der Leistungsfälle in den Berufsunfähigkeitsversicherungen. Berufsunfähig zu sein bedeutet nicht, dass man nicht mehr in seinen Beruf zurückkehren kann. Eine Berufsunfähigkeit kann auch nur über einen gewissen Zeitraum bestehen. Jedoch müssen in diesem Zeitraum eigene Verbindlichkeiten weiter bedient werden. Dazu gehört auch die Altersversorgung, damit im Renteneintritt die geplante Versorgung zur Verfügung steht. Durch das erzielte Einkommen können sich Konsumgüter geleistet werden, Verbindlichkeiten eingegangen werden, für Familie und Partner Unterhalt geleistet werden. Fällt jedoch die Arbeitskraft weg, so stellt sich die Frage, wie vorgenannte Verbindlichkeiten weiter bedient werden können.
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