Berufsunfähigkeitsversicherung unabdingbar?

13.02.2017

Björn Thorben M. Jöhnke © Jöhnke & Reichow

Zur Absicherung der Arbeitskraft: Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der Absicherung der Arbeitskraft dienen zum Beispiel Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch gibt es Möglichkeiten sich gegen schwere Krankheiten oder Unfall abzusichern. Neben der Krankenversicherung ergänzen vorgenannte Versicherungen die Absicherung biometrischer Risiken. An dieser Stelle ist der Versicherungsmarkt aber dynamisch und es entstehen viele Möglichkeiten sich im biometrischen Bereich zu versichern. Klassisch sind jedoch die Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Absicherung der Prozesskosten durch Rechtsschutzversicherungen

Bekanntermaßen prüfen Versicherungen zuerst, ob für den gemeldeten Versicherungsfall überhaupt eine Leistungsverpflichtung besteht. Oft kommt es auch zu Leistungsablehnungen, die nicht immer nachvollziehbar sind. Dabei empfiehlt es sich diese stets juristisch überprüfen zu lassen. Aufgrund der hohen Kosten für eine Vertretung in Berufsunfähigkeitsangelegenheiten, empfiehlt sich der frühe Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, da die Kosten eines BU-Prozesses sonst selbst übernommen werden müssen. Nicht selten werden dabei Kostenhöhen im Rahmen eines Neuwagens erreicht.

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?

Im Einzelfall ist stets fraglich, wann überhaupt eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Eine Antwort liefert das Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 VVG). Die jeweiligen dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen gehen dem Gesetz jedoch vor.

Beweislast für das Vorliegen der Berufsunfähigkeit liegt beim Versicherten

Der Versicherte ist für das Vorliegen der Berufsunfähigkeit beweisbelastet. Er muss also eine Fülle von ärztlichen Unterlagen beibringen, die bestenfalls eine Berufsunfähigkeit beweisen. Sollte der Versicherer jedoch die Leistungen ablehnen, so kommt es in einem Berufsunfähigkeits-Prozess stets auf ein medizinisches Sachverständigengutachten an, welches das Gericht so dann einholt. Für diese Gutachten entstehen wiederum hohe Kosten, welche von dem Versicherten zu tragen sind. Auch vor diesem Hintergrund ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich sinnvoll.

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