Berufsunfähigkeit wegen Hausstauballergie?

19.11.2024

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke. Foto: Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

In einem Streit um die Berufsunfähigkeit wegen Hausstauballergie erhält ein Textilreiniger einen sechsstelligen Vergleichsbetrag. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte hatten den Textilreiniger zuvor bei der Beantragung der Berufsunfähigkeit unterstützt.

In den letzten Jahren hatte der Textilreiniger vermehrt mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Er litt unter regelmäßigen Allergieschüben und starken Schmerzen in seinem rechten Bein sowie seiner linken Schulter und dem linken Arm. Diese Schmerzen nahmen im Laufe der Zeit zu und führten immer häufiger zu Ausfallzeiten in dessen Betrieb.

Da seine Tätigkeit als Textilreiniger überwiegend körperlich ausgeprägt war, erschwerten die zahlreichen physischen Beschwerden dessen Berufsalltag ungemein. Er musste kontinuierlich wiederkehrende Bewegungen ausführen, regelmäßig große Lasten tragen, und Arbeiten in Zwangshaltungen verrichten. Eine Hausstauballergie verursachte zusätzlich juckende Augen, Hautreizungen, und eine Schwellung der Nasenschleimhäute, insbesondere in den Bereichen, in denen die Luftqualität durch Dämpfe, Chemikalien und Staub beeinträchtigt waren. Die Abluftanlage, die Luft vom Boden bis zur Decke absaugte, sorgte für eine hohe Konzentration von Staub und Allergenen, welche die Symptome weiter verschlimmerten. Die Summe der ganzen Belastungen hatte zur Folge, dass der Textilreiniger seinen Pflichten nur oberflächlich nachkommen konnte und der Erschöpfungszustand bis zur Mittagszeit derart fortgeschritten war, dass er die Arbeit einstellen musste. Aus dieser Situation folgten psychische Missempfindungen wie Schlaflosigkeit, Überreizung und Angstzustände.

Der Textilreiniger gelangte daher zu der Überzeugung, seine Tätigkeit nicht länger ausüben zu können. Daher entschloss er sich, bei seinem Versicherer einen Antrag auf Feststellung einer Berufsunfähigkeit wegen Hausstauballergie zu stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Um bei diesem Prozedere fachmännisch unterstützt zu werden, wandte er sich an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.