Berater gefragt

20.02.2020

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Dabei könnten VWL-Zahlungen in die bAV eine herausragende Rolle spielen. So sagt Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für bAV zuständig: „bAV ist ohnehin der effizienteste Weg, finanziell für das Rentenalter vorzusorgen. Nirgends sonst bekommen Arbeitnehmer pro eingezahltem Beitrags-Euro mehr Leistung. VWL treibt diesen Effizienzvorteil auf die Spitze.“ Und er nennt auch ein Beispiel: Ein lediger Arbeitnehmer wandelt danach monatlich 100 Euro aus seinem Brutto-Gehalt von 3.000 Euro zugunsten einer Direktversicherung um. Zusätzlich investiert er 40 Euro VWL. Der obligatorische, 15-prozentige Arbeitgeberzuschuss summiert sich in diesem Fall auf 21 Euro, so dass Monat für Monat 161 Euro in den Vorsorgevertrag fließen. Das Netto- Gehalt reduziert sich dadurch um weniger als 32 Euro. Die Sparleistung beträgt also das Fünffache des Arbeitnehmer- Netto-Aufwands. Von Löbbecke: „Dieses Beispiel zeigt: bAV und VWL sind ein Traumpaar. Vermittler sollten beide Themen immer im Paket beraten.“ Das klappt besonders gut, wenn es im Unternehmen des Kunden bereits die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen gibt. So sagt Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a. G.: „Viele Tarifverträge erlauben eine Umwandlung von VWL in bAV oder geben sie sogar vor. Auch wenn nicht alle Unternehmen tarifgebunden sind, ist für sie eine Orientierung an solchen tarifvertraglich geregelten Möglichkeiten für die bAV hilfreich.“ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitierten ebenfalls oft von den positiven steuerlichen Effekten einer Umwandlung zugunsten einer bAV. So könnten sie auf einfachem Weg eine zusätzliche Versorgung aufbauen.

Verpflichtung könnte kontraproduktiv sein

Angesichts der schleppenden VWL-Nachfrage auf der Seite der Beschäftigten selbst, stellt sich da natürlich schnell die Frage, ob eine Verpflichtung zur Einzahlung von VWL in eine bAV sinnvoll sein könnte. Bei von Löbbecke stößt dieser Gedanke jedoch nicht auf große Begeisterung: „Ich setze in der Altersversorgung auf Freiwilligkeit. Man darf den psychologischen Faktor nicht unterschätzen: Zwangssysteme provozieren häufig Ablehnung und Widerwillen. Angenommen, man würde Arbeitnehmer rechtlich verpflichten, ihre VWL in die bAV zu investieren. Nicht ausgeschlossen, dass sie dann über die VWL hinaus keinen einzigen weiteren Euro in ihren Vertrag einzahlen würden.“ Das wäre dann in der Tat kontraproduktiv. Denn maximal 40 Euro aus der VWL dürften in den meisten Fällen als Monatsbeitrag für eine bedarfsgerechte Altersversorgung nicht ausreichen. Dr. Meissner verweist auf die Sozialpartnerschaft in den Firmen und auf das Geschick des freien Vertriebs: „Die VWL ist ja nicht flächendeckend verbreitet, und vielfach besteht mittlerweile die Option zur Umwidmung in eine Betriebsrente. Dabei ist auch nicht zu vergessen, dass die Rolle der Verhandlung von Lohnbestandteilen den Sozialpartnern zukommt.“ Und die hätten ja bereits entsprechende Vorgaben gemacht beziehungsweise die Möglichkeit eröffnet. Sinnvoll sei es natürlich, weiter diejenigen über die Vorteile einer Umwandlung von VWL in bAV zu informieren, die sie noch nicht kennen würden. Dr. Meissner: „Hier kommt den Vermittlern und Beratern eine wichtige Rolle zu.“ (hdm)