BDV: Verbraucherschutz oder ideologische Kostenregulierung?

15.10.2024

Foto: Dr. Helge Lach, Vorsitzender des BDV © DVAG

Die so genannte Kleinanlegerstrategie (RIS) der Europäischen Kommission befindet sich im Trilog. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem in der RIS enthaltenen, so genannten Prinzip des „Value for Money“, nach dem nur solche Finanzprodukte zulässig sein sollen, die dem Kunden einen angemessenen Nutzen bieten. Der Kundennutzen beschränkt sich dabei auf die Kosten und die Rendite des Produktes. Andere Nutzengrößen finden keine Berücksichtigung.

In einem Fachaufsatz in der Zeitschrift für Versicherungswesen (Link) hat sich der Vorsitzende des BDV, Dr. Helge Lach, kritisch mit diesem Ansatz beschäftigt und wirft dabei auch die Frage auf, ob die schon laufende Anwendung des Value for Money durch die BaFin im Rahmen ihrer Wohlverhaltensaufsicht möglicherweise eine weiterführende „Blaupause“ für die RIS sein kann.

Kundenutzen – weitaus mehr als Kosten und Rendite

Viele Kunden wünschen Beratung vor Ort, schätzen schnellen, reibungslosen und persönlichen Service und legen Wert auf Produkte, die passgenau zugeschnitten werden können. Dies spiegelt die tägliche Beratungspraxis der Mitglieder des BDV bei tausenden von Kunden wider. „Folgt man der Idee des Value for Money“ in der RIS, würden alle diese Leistungen im Rahmen des Produktfreigabeverfahrens unter Druck geraten. Denn sie verursachen Kosten und müssen insoweit auch die Rendite eines Produktes geringfügig mindern. Mittel- bis langfristig gäbe es dann nur noch Standardprodukte wie ETFs, die im Zweifel nur im Internet abgeschlossen werden können und bei denen der Kundenservice unpersönlich über Sprachcomputer läuft“, warnt der Vorsitzende des BDV. Außerdem vernachlässigt eine solche Sichtweise die Tatsache, dass die Renditeeffekte der Kapitalmärkte ein Vielfaches der Stärke der Effekte aus Kosten haben. Dazu sagt die RIS aber nichts.

Unberücksichtigt bleiben in der RIS fundmentale Besonderheiten von Versicherungsanlageprodukten, die immer auch biometrische Risiken absichern und dafür, naturgemäß renditemindernd, einen Anteil der Beiträge einsetzen. Dazu Dr. Lach: „Leider richtet sich der Blickwinkel der RIS primär auf reine Geldanlagen. Es entsteht der Eindruck, als fehle es in der EU-Kommission an Verständnis für Versicherungsanlageprodukte. Denn die kauft der Kunde immer wegen des Versicherungsmantels, also um zusätzlich zur Vermögensbildung das Todesfall- und das Langlebigkeitsrisiko abzusichern. Die Beiträge dafür müssen aus einer Renditebetrachtung ausgeklammert werden. Alles andere ist Unsinn“.

Hinzu kommt, dass gerade die Deutschen bei der Geldanlage und Altersvorsorge bevorzugt auf Sicherheit setzen und dabei im Zweifel bewusst auf Rendite verzichten. Sichere Geldanlagen und Altersvorsorge mit Garantien hätten so nach Auffassung des BDV in einem „Rendite-Ranking“ klar das Nachsehen, würden also auf den hinteren Plätzen landen, obgleich die Kunden diese Produkte eigentlich favorisieren. „Das ist eine klare Fehlsteuerung und kein Verbraucherschutz, sondern Bevormundung“, betont Dr. Lach.

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