Bayerische läutet Ende der vollständigen Garantie ein

05.07.2021

Martin Gräfer, Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische / Foto: © Die Bayerische

Die Versicherungsgruppe die Bayerische muss der Absenkung des Höchstrechnungszinses Tribut zollen und sich ab nächstem Jahr von der 100 %-Beitragsgarantie in der bAV verabschieden. Auch bei der Riester-Rente gibt es bald eine Veränderung.

Zum 1. Januar 2022 wird der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung von 0,9 % auf 0,25 % gesenkt. Das hat auch Folgen für die Produkte der Versicherungsgruppe die Bayerische: So wird bei der „Garantierente Zukunft“ die Garantie auf 80 % reduziert, wodurch sich die Topfaufteilung des dynamischen 3-Topf-Hybrids (Anlage im Sicherungsvermögen der Bayerischen, Wertsicherungsfonds, freie Fonds) verändert und dadurch wieder mehr Guthaben in die renditeträchtige freie Fondsanlage fließt. „Es wird ab dem 01.01.2022 keine Garantien mehr mit 100 % auf dem Markt in der bAV geben. Wer dies unbedingt möchte, kann bei uns noch 2021 einen entsprechenden Abschluss machen. Unsere Tarifwelt mit einer 100-Prozent-Garantie bleibt bis zum Jahresschluss geöffnet“, so Ute Thoma, Leiterin Betriebliche Vorsorge Vertrieb bei der Bayerischen. „Die Altersvorsorge liegt uns sehr am Herzen und da wir davon überzeugt sind, dass es gerade hier um Vertrauen und Nachhaltigkeit geht, halten wir in diesem Jahr an unseren bewährten Lösungen auch bei der konventionellen Rentenversicherung fest und werden in diesem Jahr weiterhin die 100-Prozent-Beitragsgarantie bieten. Obschon wir gerade auch in der Altersvorsorge offensiv Lösungen und Produkte empfehlen, die mehr Chancen und damit höhere Renditen auch ohne Garantie bieten, werden wir hier verlässlich bleiben“, ergänzt Vorstand Martin Gräfer.

Eine weitere Neuigkeit gibt es bei der Bayerischen bezüglich der Riester-Rente, die komplett neu kalkuliert und ab nächstem Jahr voraussichtlich nur noch als Nettotarif angeboten wird. Der Münchner Versicherer begründet diesen Schritt sowohl mit der Absenkung des Höchstrechnungszinses als auch mit der ausgebliebenen Riester-Reform, womit eine Reduktion des vorgegebenen Garantierahmens nicht möglich sei. (ahu)