bAV: "Förder-Hopping" zahlt sich aus

17.04.2019

Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender HDI Pensionsmanagement und Vorstand HDI Lebensversicherung AG / Foto: © HDI

BRSG haucht Riester in der bAV neues Leben ein

Neu ist: Da schon in der Ansparphase Sozialabgaben fällig werden, ist die Betriebsrente in der Leistungsphase konsequenterweise abgabenfrei gestellt. "Mit der früheren Doppelverbeitragung in der Riester-bAV hat das BRSG endlich Schluss gemacht", kommentiert HDI-Vorstand Fabian von Löbbecke.

In welchem Fördertopf gerade "mehr drin ist", hängt beispielsweise von der Einkommenshöhe und der Kinderzahl ab – und damit von Faktoren, die sich ändern können. Also jedes Mal, wenn die Lebensumstände wechseln, einen anderen bAV-Vertrag besparen? Nicht nötig, denn die HDI Lebensversicherung AG hat ihre beiden Top-Seller in der bAV, Trust Selekt und TwoTrust Kompakt, entscheidend verbessert. Die Tarife sind jetzt im Rahmen der Entgeltumwandlung sowohl nach § 10 a EStG als auch nach § 3 Nr. 63 EStG förderfähig. Der Kunde kann – je nach Lebensphase und finanzieller Situation – zwischen beiden Förderungen flexibel hin- und herschalten. Es ist sogar möglich, die laufende Prämie aufzusplitten und beide Fördertöpfe gleichzeitig in Anspruch zu nehmen.

Mehr Rechtssicherheit für Vermittler – und für Arbeitgeber

"Arbeitgeber sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, allen Mitarbeitern, die Anspruch auf Entgeltumwandlung haben, auch die Riester-Förderung anzubieten. Mit HDI erfüllen sie beide Pflichten auf einen Schlag. Arbeitgeber sind damit rechtlich immer auf der sicheren Seite, Vermittler unter dem Gesichtspunkt der Beraterhaftung ebenfalls", führt Fabian von Löbbecke aus.

bAV mit Riester-Förderung lohnt sich für alle Angestellten, besonders für Top-Verdiener, für Bezieher niedrigerer Einkommen (einschließlich Minijobber und Teilzeitkräfte), für Eltern von kindergeldberechtigtem Nachwuchs und aufgrund des Berufseinsteiger-Zuschusses für junge Berufstätige. Jede Änderung der Lebensumstände kann der Vermittler zum Anlass für ein Beratungsgespräch mit dem Arbeitnehmer nutzen – ohne es zu müssen. Denn HDI stellt mit dem bAV FörderFinder ein Online-Tool zur Verfügung, mit dem Vermittler, aber auch Arbeitnehmer selbst, jederzeit prüfen können, ob ein Wechsel der Förderung vorteilhaft wäre.

Studiendesign der YouGov-Umfrage

Das Meinungsforschungsinstitut YouGov befragte im Januar 2019 im Auftrag von HDI 2.048 Volljährige in Deutschland. Die Ergebnisse sind gewichtet und bevölkerungsrepräsentativ. (fw)

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