Bargeld: Neue Regeln für Bareinzahlungen
27.09.2021
Dr. Marc-Oliver Lux, Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG / Foto: © Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG
Nach einer Entscheidung der Finanzaufsicht BaFin müssen Bankkunden, die mehr als 10.000 Euro in bar auf ihr Konto einzahlen möchten, seit Anfang August die Herkunft der Summe nachweisen. Der Nachweis ist auch beim Kauf von Edelmetallen und beim Tausch von Banknoten oder Münzen, dem sogenannten Sortengeschäft, zu erbringen. Die neuen Regeln sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erschweren.
Wird die Herkunft nicht oder nicht ausreichend nachgewiesen, ist es dem Kreditinstitut untersagt, die Transaktion auszuführen. Soll Bargeld nicht bei der Hausbank, sondern bei einem anderen Institut eingezahlt werden, ist bereits ab einem Betrag von 2.500 Euro ein Herkunftsnachweis erforderlich. Gewerbliche Kunden sind in der Regel allerdings von den neuen Maßnahmen nicht betroffen.
Als Nachweis können folgende Belege dienen:
- ein aktueller Kontoauszug über die Barauszahlung, wenn sie vom eigenen Konto bei einer anderen Bank erfolgt ist,
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse,
- ein Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (also beispielsweise Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf),
- Quittungen über Sortengeschäfte,
- letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise sowie
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Der Nachweis muss der Hausbank direkt bei der Einzahlung erbracht oder unverzüglich nachgereicht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass mehrere Teilbeträge eingezahlt werden, die in Summe 10.000 Euro überschreiten.
„Kompliziert, bürokratisch, aufwendig“ – der Bargeldnachweis sorgt schon jetzt bei den Geldhäusern für schlechte Stimmung. Die von der BaFin geforderten Nachweise seien oftmals nicht geeignet, die tatsächliche Mittelherkunft zu belegen. Selbst wenn keine dubiosen Geschäfte hinter den hohen Bargeldsummen stecken, sei es für Kunden oft schwierig, die Herkunft zu belegen.
Unsere Einschätzung: Die Finanzpolitik hat zwar den Kampf gegen Geldwäsche aufgenommen, dennoch entsteht immer wieder der Eindruck, dass dies in Deutschland nur halbherzig geschieht. Bareinzahlungen bei Banken sind das geringste Problem, denn schon vorher musste jede größere Einzahlung als verdächtig und als Untersuchungstatbestand für Geldwäsche behandelt werden. Insofern sind die Abschaffung der 500-Euro-Banknote und die Einzahlungsbeschränkungen für Bargeld Nebenkriegsschauplätze die eher dem Normalbürger das Leben schwer machen als irgendeinem Geldwäsche-Profi. Die großen Summen werden längst anderweitig gewaschen.
a Kolumne von Dr. Marc-Oliver Lux, Dr. Lux & Präuner GmbH & Co.KG München
Diesen und weitere Vermögensverwalter mit ihren Meinungen und Online-Anlagestrategien finden Sie hier.