Bald Geld für Fubus-Anlager?
23.09.2021
Foto: © Aerial Mike - stock.adobe.com
Fubus-Insolvenzverwalter Bruno Kübler konnte zwei vor dem OLG Dresden anhängige Prozesse durch Vergleiche beenden. Die Anleger geschädigten Anleger können damit auf Geld hoffen.
Bis die Infinus-Gruppe im Jahr 2013 aufgrund staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wegen des Verdachts der Bilanzfälschung im November 2013 kollabierte, hatten Anleger mehr als eine Mrd. Euro in Fubus-Orderschulverschreibungen investiert. Insolvenzverwalter Bruno Kübler führte vor dem OLG Dresden zwei Verfahren, bei denen konzerninterne Verflechtungen im Vordergrund standen. So machte Bettina Schmudde, Insolvenzverwalterin der größten Fubus-Tochter IKP, gegenüber Kübler gegenüber Forderungen von ca. 670 Mio. Euro geltend. Kübler hatte zuvor die von Schmudde zur Fubus-Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen bestritten. Bei dem Verfahren ging es um Darlehen, die die Konzernmutter Fubus ihrer Tochtergesellschaft IKP zur Verfügung gestellt hatten. Die IKP zahlte im Jahr des Insolvenzantrags ca. 359 Mio. Euro an Fubus zurück, was Schmudde für insolvenzrechtlich anfechtbar hielt. Nachdem der Prozess über mehrere Instanzen ging, empfahl das OLG eine Forderung von 16,2 Mio. Euro zur Insolvenztabelle festzustellen. In einem Vergleich einigten sich die beiden Parteien nun darauf, dass Kübler nur knapp 10 % der von Schmudde geltend gemachten Klageforderungen anerkennt.
Bei dem anderen Verfahren ging es um die Rückgewähr von ca. 311 Mio. Euro, die die IKP zwischen 2009 und 2012 wegen eines Gewinnabführungsvertrages an die Fubus bezahlt hatte. Diesbezüglich machte Schmudde geltend, dass die IKP in dieser Zeit keinen oder nur einen weit geringeren Gewinn erwirtschaftet habe. Die Parteien einigten sich letztlich darauf, Forderungen von 47,6 Mio. Euro festzustellen.
Die für die beiden Prozesse zurückgestellten Summen könnten nun den Infinus-Anlegern zugutekommen. (ahu)