BaFin: Änderungen im Solvency-II-Berichtswesen

27.11.2023

Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

Wie das BaFinJournal berichtet, gibt es Neues im Berichtswesen der Versicherungsaufsicht. Für Solvency-II-Unternehmen gelten neue Technische Standards samt neuer Taxonomie. Zudem wird die wiederholte Nicht-Einhaltung statistischer Berichtspflichten künftig durch die Bundesbank sanktioniert. Zudem dürfte auch der laufende Solvency-II-Review einige Neuerungen für das Berichtswesen mit sich bringen.

Neue technischen Standards der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat am 5. Mai 2023 die neuen Technischen Standards für das Berichtswesen und die Offenlegung der Versicherungsunternehmen veröffentlicht. Die beaufsichtigten Solvency-II-Unternehmen müssen sie ab dem 4. Quartal 2023 und dem Jahresbericht 2023 anwenden.

Aktualisierte Vorschriften für das Meldewesen

Mit der 2016 eingeführten Versicherungsaufsichtsrichtlinie Solvency II wollte die Europäische Union einen europäischen Versicherungsmarkt mit einheitlichen Vorschriften schaffen. Dazu zählte auch ein europaweit harmonisiertes Berichtswesen.

Um auch künftig ein aussagekräftiges Berichtswesen sicherzustellen, hat EIOPA, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, ihre Anforderungen für das Berichtswesen und die Offenlegungen überarbeitet. Dabei hat sie die Erfahrungen der ersten Jahre des Solvency-II-Berichtswesens berücksichtigt – ebenso wie die Rückmeldungen auf ihre öffentliche Konsultation im Jahr 2021.

BaFin hat die überarbeiteten Technischen Standards bereits berücksichtigt

Die BaFin hat die überarbeiteten Technischen Standards bereits berücksichtigt. Sie sind Teil der turnusmäßigen Aktualisierung der Hinweise zum Berichtswesen vom 11. Oktober 2023. Auf der BaFin-Website steht auch eine Version der Hinweise im Änderungsmodus zur Verfügung.

Neue Taxonomie 2.8.0 in Kürze verpflichtend

Die Taxonomie, also das Datenmodell, in der die neuen Technischen Standards umgesetzt werden, ist die Taxonomie 2.8.0. Die EIOPA hat auf ihrer Website umfangreiche technische Informationen über die neue Taxonomie veröffentlicht, unter anderem die Meldebögen (siehe auch Kasten „Auf einen Blick“), die Validierungen und weitere technische Dokumentationen.

Darüber hinaus gibt es eine Webseite mit Antworten auf zahlreiche Fragen zu den neuen Technischen Standards, die bei der EIOPA eingegangen sind. Beaufsichtigte Unternehmen sollten diese Webseite beobachten.

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