Auf ein Neues

22.10.2024

Foto: © Heng Heng - stock.adobe.com

Der ELTIF sollte die Investitionen in Infrastrukturprojekte und Immobilien ankurbeln, war bislang aber noch nicht der große Wurf. Für Privatanleger gab es lange Zeit genau ein Produkt: Den „KlimaVest“ von CommerzReal, und der ist nicht in Deutschland, sondern in Luxemburg aufgelegt. Doch nach mäßigem Erfolg hat die Europäische Union die Verordnung umfassend überarbeitet. Das Update macht den Weg frei für neue Produkte als Publikumsfonds, und auch das KAGB ermöglicht innovative Anlagen.

Die Abkürzung ELTIF steht für European Long-Term Investment Funds und bezeichnet das 2015 eingeführte Fondskonstrukt, das Klein- und professionellen Anlegern gleichermaßen langfristige Investitionen in die Realwirtschaft der Europäischen Union ermöglichen soll. Die neuen Fonds bieten die Möglichkeit, sowohl in Immobilien zu investieren, aber auch in Private Equity, Private Debt und andere Fonds, in Infrastrukturprojekte und vergleichbare Sachwerte. Das Interessante dabei ist die Möglichkeit, verschiedene Anlagegegenstände miteinander zu kombinieren. „Vorstellbar sind zum Beispiel Themenfonds wie ‚Pflege und Gesundheit‘, die in Pflegeheime, Aktien von Medizintechnikunternehmen und Kindergartenbetreiber investieren“, sagt Rechtsanwalt Eric Romba von der Kanzlei Osborne Clarke. Ihm sind die neuen Möglichkeiten in der überarbeiteten ELTIF-Verordnung aufgefallen und er hat sie sich mit einer offiziellen Nachfrage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin bestätigen lassen.

Neu ist unter anderem, dass es die ELTIF privaten Kapitalanlegern ermöglichen, in geschlossene Sondervermögen zu investieren. „Die Ausgestaltung der Sondervermögen unterlag in Deutschland bislang Restriktionen. Nach Paragraf 139 KAGB war sie in der geschlossenen Variante nur für Spezial-AIF und damit semi- bzw. professionelle Anleger zulässig“, berichtet Romba, weshalb Sondervermögen im Publikumsbereich lediglich als offene Fonds konzipiert werden durften. „Offene Fonds eignen sich wegen der für Rückgaben vorzuhaltenden notwendigen Liquidität aber nicht optimal für illiquide Anlagegegenstände wie Immobilien, Infrastruktur oder Private Equity. Dadurch blieb Kleinanlegern die Möglichkeit der Investition in solche illiquiden Anlagegegenstände verwehrt“, so der Fachanwalt. Die in der EU überarbeitete ELTIF-Verordnung überlagert nun diese nationalen Restriktionen – Europa sticht Deutschland. Dadurch können ELTIF auch als geschlossenes Sondervermögen in Form eines Publikums- AIF für Privatanleger aufgelegt werden – Kleinanlegern werden so ganz neue Investitionsmärkte zugänglich gemacht.

Im Vergleich zu den bislang überwiegend als KG-Modell aufgelegten geschlossenen Fonds bieten die ELTIF einige Vorteile. Anteile an Sondervermögen können im Depot des Kunden bei der Bank verbucht werden. Nachdem sich die Banken und Sparkassen weitgehend aus dem Vertrieb geschlossener Publikumsfonds an Kleinanleger zurückgezogen haben, kann dies ein Weg sein, diese Vertriebsgruppe erneut zu gewinnen. „Außerdem genießt das Sondervermögen insolvenzrechtlich eine Abschirmungswirkung. Selbst wenn der Verwalter insolvent gehen sollte, sind die Anlagegegenstände davon nicht betroffen“, weiß Rechtsanwalt Romba. Noch dazu gilt für Sondervermögen die Abgeltungssteuer, die im Verhältnis zur persönlichen Besteuerung bei KG-Anteilen günstiger sein kann. Und schließlich bekommen ELTIF als Sondervermögen aufgrund ihrer europäischen Natur einen europäischen Pass, der große Vorteile für den grenzüberschreitenden Vertrieb hat. Deutsche Fonds mit Vertrieb an Kleinanleger können so einen großen neuen Markt erschließen, der ihnen aufgrund der deutschen Restriktionen für ausländische Investoren bisher eher verschlossen geblieben ist.