Anpassungsbedarf beim Versicherungsschutz

15.06.2022

Foto: © Monster Ztudio – stock.adobe.com

„Ausreichender Versicherungsschutz ist eine grundlegende Maßnahme zur Sicherung der beruflichen Existenz. Das gilt auch für rechts- und steuerberatende Berufe. Auch unabhängig von den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen sollte dieser daher höchste Priorität haben“, rät HDI Vorstand Kussmann. Denn kommt es zu einem Schadenfall und die Versicherungssumme reicht nicht aus, bleiben – je nach Rechtsform – BAG oder auch die Gesellschafter persönlich für die überschießenden Schadensersatzsummen haftbar.

Die HDI Versicherung hat ihre Berufshaftpflicht-Versicherung für Rechts- und Patentanwälte sowie Steuerberater vor diesem Hintergrund angepasst und stellt passenden Versicherungsschutz für BAG zur Verfügung. Falls Sozien und Partner bislang nur in Einzelverträgen versichert sind, müssen diese nun in einer Police der BAG zusammengefasst und Versicherungssummen den neuen Regelungen angepasst werden. Auch in Zukunft bleibt für Rechtsanwälte die Versicherung der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht verpflichtend. Für Steuerberater ist diese dann erforderlich, wenn sie persönlich Mandate übernehmen. Diese persönliche gesetzliche Haftpflicht der Berufsträger wird bei HDI prämienfrei im Vertrag der Berufsausübungsgesellschaft integriert.

Für die Betroffenen ist es jetzt höchste Zeit, die Anforderungen aus der Berufsrechtsreform anzugehen und Versicherungsverträge und Vertragsbeziehungen an die neue Rechtslage anzupassen. Informationen dazu geben unter anderem Versicherer, die Berufskammern und -verbände. (hdm)