"Anleger brauchen Aufklärung und nicht noch mehr staatliche Betreuung"

20.04.2021

Alexander Schlichting, Vorstandsvorsitzender PROJECT Beteiligungen AG / Foto: © PROJECT

Ins Blaue hinein investieren, wer will das schon. Bei indirekten Immobilieninvestments weiß der Anleger beim Einstieg jedoch oftmals noch nicht, in welches Objekt genau investiert wird, wo sein Standort ist und welche Eigenschaften es aufweist. Deshalb gelten beispielsweise viele Alternative Investmentfonds (AIF) als Kapitalanlagen mit Blind Pool-Charakter. Der Gesetzgeber sieht dies als Nachteil für Privatanleger und da der Anlegerschutz ein hohes Gut darstellt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, der jüngst weithin für Verunsicherung sorgte.

"So sind Vermögensanlagen in Form sogenannter Blind Pools gegenüber Privatanlegern künftig nicht mehr zulässig" – heißt es im Gesetzentwurf. Wenn nicht klar sei, "welche konkreten Anlageobjekte finanziert werden sollen, dürften künftig von Privatanlegern über öffentlich angebotene Vermögensanlagen keine Gelder mehr eingesammelt werden". Die Forderung des Bundesrates, künftig neben den im Entwurf angesprochenen Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) auch geschlossene AIF wegen ihrer strukturellen Ähnlichkeiten gleichzustellen, hat das Bundeskabinett zurecht zurückgewiesen, "da der Schutz der Anleger bereits hinreichend im Kapitalanlagegesetzbuch und in der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geregelt ist".

Auch wenn die bereits ähnlich wie klassische Investmentfonds stark regulierten AIF von diesem Gesetzentwurf nicht betroffen sind, macht diese Gesetzesinitiative deutlich, dass weitere Restriktionen bei der Gestaltung von Kapitalanlagen vor der Tür stehen. Die Beteiligungsbranche ist gefordert, diesem Trend entschieden entgegenzutreten und sich gleichzeitig noch mehr als bisher auf die Aufklärung und das Wissen der Anleger zu konzentrieren. Das gilt ganz besonders beim Thema Blind Pool.

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