Andere Länder, andere Möglichkeiten, andere Herausforderungen
17.06.2019
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Mit dem Begriff „Home Bias“ ist die Tendenz von Investoren gemeint, Geldanlagen auf dem Heimatmarkt im Portfolio übermäßig zu gewichten. Für ein breit gestreutes Portfolio sollten im Ausland befindliche Sachwerte aber nicht ausgeschlossen werden. Hierfür müssen sowohl Produktanbieter als auch Investoren einiges beachten.
Eine wesentliche Ursache für den Amerikanischen Bürgerkrieg (1861 bis 1865) war die Frage um die Sklaverei. Die unterschiedlichen Positionen der Kriegsparteien hatten vor allem wirtschaftliche Gründe: Während sich im Norden die Industrialisierung immer stärker durchsetzte, blieb der Süden weiterhin von Landwirtschaft geprägt und war deshalb vermeintlich auf die Sklavenhaltung angewiesen. Heute, über 150 Jahre nach dem Ende des Krieges und damit der Sklaverei, hat sich die Wirtschaft des amerikanischen Südostens vollkommen gewandelt: Inzwischen sind dort zahlreiche internationale Industrieunternehmen aktiv (u. a. produzieren Mercedes-Benz und VW in Alabama bzw. Tennessee) und in Atlanta befindet sich der größte Flughafen der Welt. Dennoch liegen die Immobilienpreise im Südosten der USA noch unter denen anderer wirtschaftlich starker Regionen. Von diesen positiven Faktoren können auch deutsche Anleger profitieren. So bietet die DNL Real Invest AG gemeinsam mit dem einheimischen Partner TSO – The Simpson Organization in sechs südöstlichen Bundesstaaten (Georgia, Florida, Tennessee, North und South Carolina sowie Virginia) die Möglichkeit, in Büroimmobilien zu investieren. Der Produktanbieter muss aufgrund der Tatsache, dass sich die Investitionsobjekte im Ausland befinden, einiges beachten. „Wie bei allen Investitionen ist der wichtigste Punkt, auf den geachtet werden muss, die Sicherheit. Immobilien im Ausland unterliegen einem eigenen und anderen Rechtsgebiet“, erklärt Wolfgang J. Kunz, Vertriebsdirektor von DNL Real Invest. Vor allem bezüglich der Rechtssicherheit des Immobilieneigentums bestehen wesentliche Unterschiede zwischen den USA und Deutschland. „In den USA beispielsweise gibt es bei Immobilien – nicht wie bei uns – keine Absicherung durch Grundbuchämter und Auflassungsvormerkungen. In den USA werden diese Funktionen von sogenannten Title Insurance (Versicherungen) übernommen“, so Kunz weiter.
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