Ampel, Blase – wohin geht’s?

12.01.2022

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Förderung von Wohneigentum – fast zu schön

Was die Branche freuen dürfte: Wohneigentum soll gefördert werden! Schrobback fordert das schon lange, denn Immobilien eignen sich hervorragend als Altersvorsorge. Gerade vor diesem Hintergrund findet es Schrobback erschreckend, auf welch niedrigem Niveau sich die Wohneigentumsquote in Deutschland befindet, nämlich nur rund 50 %. Die Bundesrepublik liege somit am untersten europäischen Rand, weit hinter Ländern wie Italien und Portugal mit mehr als 70 %, vergleicht der CEO der AS Unternehmensgruppe. Ein weiterer Vorteil von Wohneigentum: Wer besitzt, kann nicht verdrängt werden. Damit ist Eigentum ein viel besserer Schutz vor Verdrängung als ein Mietendeckel – der zur Erleichterung der Immobilienwirtschaft nicht im Koalitionsvertrag vorkommt. Ein Wermutstropfen bei der Eigentumsoffensive: Es geht nur um Selbstgenutztes, nicht auch um Vermietetes. Dabei leistet beides einen wichtigen Beitrag zur Schließung der Rentenlücke und damit zur Vermeidung von Altersarmut. Daran sollte der Regierung eigentlich gelegen sein, doch nirgendwo im Koalitionsvertrag taucht die Immobilie als Kapitalanlage in dieser Funktion auf. Immerhin: um den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zu erleichtern, will die Koalition den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerb-steuer z. B. durch einen Freibetrag ermöglichen. Das Thema Grunderwerbssteuer steht schon länger auf der Wunschliste für Engel, denn: „Die Hürden zum Kauf einer Immobilie – allen voran die Erwerbsnebenkosten – sind in Deutschland so hoch, dass selbst diejenigen, die gerne in Immobilien investieren wollen würden, daran scheitern“, weiß er. „Letztlich sollte es das Ziel des Staates sein, die Eigentumsquote für Immobilien und damit ein geeignetes Altersvorsorgeprodukt in diesem Land zu fördern, indem wir Steuerbelastungen für private Anleger reduzieren.“ Bei der Grunderwerbssteuer habe man da sicherlich den größten Hebel. Neben der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum will die Ampel Mieter schützen. Begründung von Rot-Grün-Gelb im Koalitionsvertrag: „Solange nicht genug bezahlbare Wohnungen gebaut werden, verhindert die Wohnraumknappheit vor allem in Ballungsgebieten, dass sich angemessene Mieten am Wohnungsmarkt bilden können.“ Daher wollen die drei Parteien die Mietpreisbremse bis zum Jahre 2029 verlängern. Dazu sollen qualifizierte Mietspiegel gestärkt, verbreitert und rechtssicher ausgestaltet werden. Ob das Mittel der Mietpreisbremse hilft, dürfte für Diskussion sorgen. (sh)