Alternative zur BU-Police

11.04.2016

Halime Koppius

Die Barmenia Versicherungen unterstützen ein neues Deckungskonzept zur Absicherung der Risiken rund um die Arbeitsfähigkeit von Menschen, wo eine Berufsunfähigkeitsdeckung abgelehnt wird.

2016-04-12 (fw/db) Die Berufsunfähigkeitsdeckung (BU) ist eine all umfassende Absicherung der Arbeitskraft. Allerdings entspricht sie zwar dem Bedarf des Nachfragenden, aber nicht jeder kann aus individuellen Risikogründen tatsächlich versichert werden oder im Nachhinein seinen Vertrag aufstocken – etwa wegen vorhandener Vorerkrankungen. Vor diesem Hintergrund gewinnen Invaliditätsversicherungen für Risiken von schweren Erkrankungen (Dread-Disease) oder der Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Form einer Invalidität zunehmend an Bedeutung. Die Barmenia Versicherungen können über die Tochter Adcuri GmbH Versicherungsmaklern eine Alternative bieten. „Ich sehe bei unseren Kunden eine erhöhte Nachfrage sich gegen biometrische Risiken absichern zu wollen. Mit der Opti5Rente der Barmenia/Adcuri können degenia- und DMU-Makler ab sofort ein umfangreiches Leistungspaket anbieten, dass individuelle Voraussetzungen und Bedürfnisse ihrer Versicherungsnehmer berücksichtigt. Besonders diejenigen, die sich bisher nicht gegen Berufsunfähigkeit versichern konnten, finden hier eine sehr gute Lösung sich für den Bedarfsfall zu wappnen, sagt Halime Koppius, Vorstandsvorsitzende der degenia Versicherungsdienst AG und Geschäftsführerin der Deutsche Makler Union GmbH (DMU). Die Expertin sieht in den Dread-Disease-Deckungen und Invaliditätsdeckungen eine Alternative zur all umfassenden Berufsunfähigkeits-Deckung. Das Deckungskonzept und Versicherungslösung „Opti5Rente“ setzt sich aus fünf Leistungsbausteinen zusammen: Unfallinvalidität: Bereits ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent gibt es die volle vereinbarte Rente. Organschädigung: Sollte ein wichtiges Organ, wie z.B. das Gehirn, das zentrale Nervensystem, die Lunge, die Nieren oder die Leber geschädigt werden, erhält die betroffene Person die volle vereinbarte Rentenleistung. Pflegebedürftigkeit: Die Rentenleistung tritt bereits ab der Pflegestufe I ein. Verlust von Grundfähigkeiten: Die Rente wird gezahlt, wenn die versicherte Person nicht mehr sehen, hören, sprechen oder sich orientieren kann. Dies gilt gleichfalls bei schwerwiegenden Störungen des Bewegungsapparates. Krebserkrankung: Die Dauer der Rentenleistung hängt von der Schwere der Erkrankung ab. Für Krebserkrankungen des Stadiums/Grades IV wird die Rente – je nach gewählter Tarifvariante – bis zum 67. Lebensjahr oder lebenslang gezahlt. Für Erkrankungen der Stadien/Grade I bis III ist die Leistung befristet auf 6, 12 bzw. 36 Monate. „Die Rente wird immer in voller Höhe gezahlt, sobald mindestens einer der fünf Leistungsbausteine zutrifft. Das macht die Opti5Rente zu einem Versicherungsangebot, die größtmögliche Absicherung mit höchster Flexibilität für den Kunden verbindet, so Ortwin Spies, Geschäftsführer der DMU. Wie flexibel dieses Leistungspaket ist, drückt sich bereits in der Bedingungsgestaltung aus. So kann die Rente lebenslang oder bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres gezahlt werden. Dabei kann vereinbart werden, dass sich im Leistungsfall die Rente jedes Jahr um 1,5 Prozent erhöht. Aber auch schon vorher ist eine dynamische Erhöhung der vereinbarten Rentenversicherungssumme möglich. Für die monatliche Rentenhöhe kann ein Betrag zwischen 500 Euro und 3.000 Euro ausgewählt werden. Für erforderliche Reha-Management-Leistungen können bis zu 10.000 Euro in Anspruch genommen werden. Versicherungsmakler können ihren Mandanten mit der Versicherungslösung „Opti5Rente“ der Barmenia/Adcuri weitere Mehrwerte bieten. Die Nachversicherungsgarantie bis zum 45. Lebensjahr ermöglicht jederzeit eine Erhöhung der versicherten Rente, um bis zu 500 EUR ohne vorherige Gesundheitsprüfung. Die Barmenia/Adcuri verzichten auf das ordentliche Kündigungsrecht. Die Versicherten haben ihrerseits die Freiheit, den Vertrag nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres jederzeit ohne Kündigungsfrist zum Ende eines Monats aufzulösen. Bei Arbeitslosigkeit der Versicherten kann der Vertrag für bis zu sechs Monate beitragsfrei gestellt werden. Die Leistungen anderer Versicherer werden hierbei nicht angerechnet. Dietmar Braun