Allianz wehrt sich gegen Handelsblatt-Vorwürfe

27.01.2015

Das Handelsblatt berichtet oft negativ über die deutsche Assekuranz. News über Skandal-Incentives oder der Untergang der Lebensversicherung und mehr verkaufen sich gut. Jetzt wehrt sich die Allianz.

2015-01-28 (fw/db) Das ‚Handelsblatt‘ berichtet in seiner Ausgabe vom 27. Januar 2015 unter der Überschrift "Fall Schottdorf belastet den Allianz-Konzern". Das Handelsblatt veröffentlichte unter anderem, "2009 übermittelte eine Sonderkommission der Allianz 1.000 Namen von Ärzten, die dem Kartell angehörten und bei der Allianz abrechneten. Doch der Konzern blieb weitgehend untätig."

Diese Behauptung, auf die sich die weiteren Vorwürfe in dem Artikel gründen, sei laut einer aktuellen Pressemitteilung der Allianz AG, eine Tochter der Allianz SE, falsch.

Richtig sei:

Die Allianz habe Anfang August 2008 über den PKV Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. vom Fall Schottdorf informativ erfahren und umgehend Akteneinsicht beantragt.

Dabei wurde dem Unternehmen eine elektronische Liste mit mehreren hundert Namen und Adressen von Personen übermittelt, die mit dem beschuldigten Laborbetreiber in einem geschäftlichen Kontakt standen. Gegen die auf dieser Liste stehenden Personen wurde nach Kenntnisstand der Allianz zu dieser Zeit weder strafrechtlich ermittelt noch war ihnen bereits straf- oder zivilrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen oder dieses bereits erwiesen.

Die Allianz hat die Liste daraufhin überprüft, ob der Allianz Laborrechnungen von Kunden vorliegen, die von Personen dieser Liste gestellt worden sind, und ob es in diesem Kontext Hinweise auf Fehlverhalten gibt.

Wo diesbezüglich Anhaltspunkte bestanden, sei das Unternehmen 2009 und in den Folgejahren tätig geworden. Es hat hier bis an die Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren agiert.

Schwierig gestaltete sich dabei regelmäßig die Frage der Beweislast, da die Allianz als Versicherer jeweils zur vollen Überzeugung eines Zivilgerichts nachweisen muss, dass der betreffende Arzt die Laborleistungen nicht persönlich in eigener Praxis oder unter seiner Aufsicht und Weisung durchgeführt hat.

Trotz dieser Erschwernisse ist es dem Unternehmen gelungen, Rückforderungen im sechsstelligen Bereich zu stellen.

Grundsätzlich greift die Allianz Private Krankenversicherung bei Verdacht auf Versicherungsbetrug auf ein etabliertes und gut funktionierendes Deliktmanagement zurück, das entschieden gegen Betrug im Gesundheitswesen vorgeht.

Verdachtsfälle, bei denen Leistungen zu Unrecht in Anspruch genommen werden, nimmt das Unternehmen ernst – die Gemeinschaft aller Versicherten wird dadurch belastet. Deshalb geht die Allianz diesen Fällen konsequent nach.

Fazit: Die Allianz geht konsequent gegen Versicherungsbetrug vor (finanzwelt 5.9.2014). Mehr wie Versicherungsbetrüger schadet der deutschen Assekuranz die ständige Verunsicherung der Versicherten durch schlecht recherchierte und fachlich unbegründete Kritik von Medien und staatlich finanzierten Verbraucherschützern. Es ist an der Zeit, dass sich die deutschen Versicherer wehren.

Dietmar Braun