AIFM-Steueranpassungsgesetz „besonders eilbedürftig“
07.11.2013
Der Bundesrat hat heute (08.11.2013) einstimmig einen erneuten Entwurf zum AIFM-Steueranpassungsgesetz auf den Weg gebracht. Dies teilte die Wirtschaftskanzlei Mayer Brown mit.
(fw/kb) Der Entwurf basiert auf einem Gesetzesantrag der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz vom 24. Oktober 2013. Die Neuauflage war erforderlich, da der bisherige Entwurf des AIFM-Steueranpassungsgesetz nach seinem Scheitern im Vermittlungsausschuss mit der konstituierenden Sitzung des 18. Deutschen Bundestags am 22. Oktober 2013 dem „Diskontinuitätsprinzip" zum Opfer gefallen ist. Es war daher eine erneute Einbringung in dieser Legislaturperiode erforderlich, um die mit dem Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) notwendig gewordenen Anpassungen des Investmentsteuerrechts vorzunehmen.
Die Vorlage wurde bei der Verabschiedung im Bundesrat als besonders eilbedürftig bezeichnet, um den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch vor Jahresende zu ermöglichen. Bei entsprechender Fristverkürzung und Zustimmung des Bundestags bis zum 18. Dezember 2013 könnte die Verabschiedung noch in diesem Jahr spätestens in der für den 19. Dezember 2013 anberaumten Sitzung des Bundesrats erfolgen.
Im Wesentlichen entspricht der Gesetzesentwurf dem im Vermittlungsausschuss gescheiterten ersten Anlauf. Abweichungen ergeben sich im Zusammenhang mit dem Einkommensteuerrecht: So sollen mit § 4f und § 5 Abs. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) Sondervorschriften eingeführt werden, die die bilanzsteuerrechtliche Behandlung der entgeltlichen Übertragung von Verpflichtungen betreffen. Weiterhin soll § 15b EStG reformiert werden, um (vorrangig) eine noch intensivere Vermeidung des sogenannten „Goldfinger"-Modells zu gewährleisten. Vorschriften zur Pauschalbesteuerung, die im letztlich gescheiterten Verfahren einen besonderen Streitpunkt darstellten, sind hingegen nicht mehr enthalten.