Advertorial: Neuer Komplett-Service: bei Lkw- und Busunfällen

01.09.2021

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Generell gelten folgende Konditionen:

• 24/7-Hotline für die Schadenmeldung und Anforderung eines AP-Bergungsunternehmens aus dem AP-Netzwerk.

• Sofortige Vermittlung eines AP-Bergungsunternehmens für die Bergung von Fahrzeug und Ladung.

• Vermittlung bereits dann, wenn für Fahrzeug/Ladung mindestens ein Versicherungsvertrag bei KL existiert.

• Zugriff des Firmenkunden auf ein Online-Portal (Link hierzu wird per SMS versandt) zur direkten Kommunikation zwischen Havaristen und AP-Bergungsunternehmen (Tracking, Fotos, Infos etc.).

• Bergungsdurchführung und Sicherstellung von Fahrzeug und Ladung auf dem Betriebsgelände des AP-Bergungsunternehmens.

• Optionale Verbringung des Fahrzeugs zu einer vom Firmenkunden genannten Lkw-Werkstatt, wenn diese nicht weiter entfernt liegt als der AP-Bergungsunternehmer.

Maximalen Service erhält der Kfz-Firmenkunde, wenn bei KRAVAG-LOGISTIC für das/die zu bergende/n Fahrzeug/e eine Kfz-Vollkasko-Versicherung und für die Ladung eine Verkehrshaftungsversicherung besteht. Dann werden die Kosten direkt von KRAVAG-LOGISTIC übernommen, Unternehmerpfandrecht des Bergungsunternehmens und Restwertabzug entfallen und die Bergungskosten reduzieren sich nennenswert.

Bergen und Abschleppen bei Lkw- und Busunfällen Kostenübernahme bei passendem Versicherungsschutz, ohne dass Zusatzkosten entstehen: Voraussetzung:

• Der Kfz-Firmenkunde verfügt über einen Vollkasko-Deckungsschutz und eine Verkehrshaftungsversicherung bei KRAVAG-LOGISTIC.

• Die Bergung ist über 24/7-Bergungshotline +49 611 16 750 419 beauftragt.

Auch wenn der Versicherungsschutz bei KRAVAG-LOGISTIC nicht ausreichend ist, erfolgt die Hilfe. Allerdings können dann Abwicklungskosten zu den üblichen Konditionen des Bergungsgewerbes entstehen.

Hinweis: Eine Entschädigung der Berge- und Abschleppkosten gemäß dieser speziellen Deckungs- und Serviceerweiterung erfolgt nur, wenn ein AP-Bergungsunternehmen die Leistung erbracht hat. Wenn ein anderes Bergungsunternehmen beauftragt wird, bleibt es bei den üblichen Regeln zur Erstattung der Berge- und Abschleppkosten (Höchstentschädigung, Prüfung der Erforderlichkeit der Kosten).

Vorgehensweise, damit nach einem Unfall eine Bergung durch das AP-Bergungsunternehmen erfolgen kann

1. Direkter Kontakt (Fahrer, Disponent oder Unternehmen) nach einem Unfall mit der 24/7-Bergungshotline +49 611 16 750 419.

2. Wenn Polizei oder Einsatzkräfte nach einem Vermittlungswunsch für einen Bergungsunternehmer fragen, dann auf Aufkleber hinweisen oder Fahrerkarte vor Ort aushändigen.

3. Sofern möglich, gehen Sie bitte proaktiv auf die Polizei zu und teilen entweder mit, dass Sie das AP-Bergungsunternehmen selbst beauftragen, oder händigen die Fahrerkarte aus, falls die Polizei beauftragen will.

4. So wird weitgehend sichergestellt, dass ein AP-Bergungsunternehmen die Bergung des Fahrzeugs und der Ladung durchführt.