Gewerbeschäden mit Balance kundenkonform managen
02.11.2022
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Passende Entschädigungszahlungen sind die Kernleistungen der Versicherer. Kaum ein Unternehmenskunde kann vor einem Vertragsschluss bewerten, ob der ausgesuchte Versicherer die richtige Wahl ist. Deshalb bauen Unternehmen sehr auf die Unterstützung durch Versicherungsmakler. Die erforderlichen Deckungen sollten umfangreich sein, Versicherungssummen ausreichend und Konditionen günstig: also mit wirtschaftlich sinnvollen Selbstbehalten und möglichst niedrigen Beiträge. Der Lackmustest wird der erste größere Schaden.
Make Bedingungen great again
Mit der Finanzkrise und Niedrigzinsen unter 0 % erlahmte das Kundeinteresse an Lebensversicherungen. Auf der Suche nach Neuem gerieten die Gewerbeversicherungen ins Blickfeld. Einige Schadenversicherer sorgen mit Pauschallösungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, oder kurz KMU, für Schutz. Dabei wäre jedes Unternehmen eigentlich individuell zu analysieren, um Bedingungspakete, Pauschaldeklarationen sowie Sonderabsprachen genauestens im Versicherungsvertrag festzuschreiben. Wie es schief geht, zeigten jüngst die erheblichen Auseinandersetzungen zur Betriebsschließungsversicherung. Es gab Deckungen, die volle Leistungen für die Corona-Schließungen boten. Die Frage bleibt, warum viele Gastronomen die schlechteren Bedingungen erhielten. Das beliebte Argument, Pandemien waren bislang unbekannt, trifft angesichts der medial bekannten, weltweiten Bedrohungen durch BSE, SARS, Vogelgrippe usw. zumindest nicht zu.
Lösungen für Engpässe schaffen
Für die gvp Gesellschaft für Versicherungsprüfung GmbH gehören Bedingungslücken zum Schadenmanagement dazu. Unternehmenskunden, Vermittler und Versicherer setzen sich in solchen Fällen mit Moderation der gvp an einen Tisch und schaffen gemeinsam eine Lösung. Zu oft stocken Schadenregulierungen an kleineren ungeklärten Regulierungspositionen.
Gravierender wirken ausreichende Versicherungssummen, da sonst Unterversicherung droht. Etliche Einreden entpuppen sich jedoch als zu hoch oder unberechtigt. Deshalb prüft gvp die Versicherungswerte auf der Sollseite und gleicht diese mit den Versicherungssummen, Wertanpassungsklauseln und Vorsorgeversicherungen auf der Habenseite ab. Weitere Blicke in die Pauschaldeklaration, beispielsweise für Wertsteigerung oder behördliche Auflagen, verbessern ebenfalls die Ersatzbilanz. Allerdings gehört jede Pauschaldeklaration auf den Prüfstand des Maklers. Brandschäden sorgen beispielsweise für erheblichen Sondermüll. Die nächste Entsorgungsstelle ist oft hunderte Kilometer entfernt. Chemie, Farbe und Öl bei Handwerkern und Händlern oder Kunststoff in Büroausstattungen machen Brandreste zu toxischen Risiken, die den Aufräumungskostenschutz schnell sprengen.
Tempo steht für gvp weit vorne. Selbst die vorbildlichste Betriebsunterbrechungsversicherung mit ausreichender Haftzeit und Kostenersatz für Marketing etc. kann verlorene Topkunden, Lieferanten und Schlüsselmitarbeiter ggf. nicht mehr zurückholen. Die Schadenbereiche der Versicherer stehen dabei gleich mehrfach unter Druck. Sie sind Visitenkarte bei Kunden und Maklern für die Leistungsfähigkeit. Zugleich haben Versicherer ein sehr vitales Interesse, Schadenaufwendungen zu reduzieren. Die Regulierungspraxis gerät dabei in einen Spagat. Ein Konsens für bedingungsgemäß unstrittige Ansprüche findet sich relativ leicht. Schwieriger gestalten sich Ersatzfragen, zu denen teils große Auslegungsspielräume bestehen.
Im Ergebnis dauert die Regulierung großer und komplexer Schäden. Die gvp bereitet die Schäden auf und schafft transparente Entscheidungsgrundlagen für die Schadenabteilungen. Mit einem laufenden Abgleich von Schadenforderungen und Ersatz, enger Terminhaltung und fachgerechter Intervention bei Verzögerungen verkürzen sich Regulierungszeiten um Monate. Und Zeit ist für geschädigte Unternehmen existenziell.
Ein Schaden für Versicherer, für Unternehmen die Existenz
Die gvp hat Erfahrungen mit Schadenfällen, in denen Juristen vereinbarte Vertragsbedingungen und -klauseln zuungunsten der Kunden auslegen. Bei geringer Bonität, was infolge Finanzkrisen, Corona und Inflation zunehmend vorkommt, wird per se Betrug hinter Schäden gewittert. Was im Einzelfall stimmen mag, führt für die unschuldig Geschädigten zu umfassenden Fragekatalogen, Informationswünschen, die kaum erfüllbar sind und pauschalen Unterstellungen. Am Ende stehen die Parteien vor Gericht oder vergleichen sich, manches Mal zulasten der Geschädigten. Zurück bleiben unzufriedene Unternehmen, schlimmstenfalls in Insolvenz, Konflikte z. B. mit dem Versicherungsmakler und Imageverluste auf der Versichererseite. Die gvp steuert dem entgegen. „Krumme Dinger“ fallen bei gvp bereits bei einer Vorprüfung auf. Lehnt gvp einen Auftrag ab, sollten also bei den Versicherungsmaklern und Versicherern die Warnlampen angehen. Die Regel sind allerdings Schadenfälle, die gvp entweder von Schadentag an begleitet oder die in einem kritischen Regulierungszustand sind. Überproportional viele Unternehmen sind existenziell bedroht. Unter dem Strich sieht gvp die Zusammenarbeit mit Versicherern dennoch positiv. Nach einer Klärung der Schadenumstände lenken diese vielfach ein, lassen unbegründete Zweifel fallen und leisten binnen kürzester Zeit. Erfahrungsgemäß bleiben die Kunden trotz mancher Widrigkeiten dem Versicherer und vor allem dem Versicherungsmakler treu.
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