8 Lebensversicherer erfüllen gesetzliche Pflicht nicht

11.03.2021

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Die Lebensversicherer erfüllen mit ihren jährlichen Infobriefen mehrheitlich die gesetzlichen Vorgaben. Luft nach oben besteht aber noch bei der Verständlichkeit, weshalb Vorsorgesparer nicht immer beurteilen können, ob ihr Geld dauerhaft gut und sicher angelegt ist. Das ist das Ergebnis der dritten Auflage der großen systematischen Transparenzstudie von Policen Direkt.

Seit 1. Juli 2018 ist gesetzlich vorgeschrieben, was die Standmitteilungen von Lebensversicherungen enthalten müssen. Die Transparenzstudie von Policen Direkt zeigt, dass sich nicht alle Lebensversicherer an die Auflagen halten. So erfüllen von den 74 untersuchten Gesellschaften nur 66 die geltenden gesetzlichen Anforderungen vollständig. Genauso viele Versicherer hatten sich schon bei der letztjährigen Studie an die Anforderungen gehalten, damals wurden jedoch zwei Anbieter mehr berücksichtigt. Bei diesen Gesellschaften sind die Angaben direkt zu finden. Bei vier Unternehmen sind diese Angaben laut den Studienautoren wenig oder überhaupt nicht hilfreich. Laut Mindestzuführungsverordnung (MindZV) §15 sind die Kunden auf diese Veröffentlichung unter Angabe der elektronischen Fundstelle hinzuweisen. Einige Gesellschaften weisen im Zuge dieser Hinweispflicht zudem darauf hin, wo ihre CSR-, Solvenz- und Geschäftsberichte zu finden sind.

Deutlich verbessert hat sich die Erfüllung der BaFin-Anforderungen an die Bewertungsreserven: Nachdem im letzten Jahr nur 34 Anbieter diese erfüllten, waren es in diesem Jahr 49. Auch bei der Mitteilung dieser Pflichtangaben und der notwendigen Angaben gibt es eine deutliche Verbesserung: Nachdem dies im vergangenen Jahr nur neun der untersuchten Gesellschaften taten, waren es in diesem Jahr mit 17 ziemlich genau doppelt so viele. Auch bezüglich des Themas Nachhaltigkeit ist die Informationspolitik der Versicherer noch ausbaufähig: So geben nur 10 Gesellschaften ihren Kunden Informationen zur Nachhaltigkeit bei Kapitalanlagen.

"Wieder teilen mehr Versicherer mehr mit als im Vergleich zum Vorjahr, die Pflicht ist damit weitgehend erfüllt“, erklärt Henning Kühl. Der Leitende Aktuar von Policen Direkt sieht aber dennoch Verbesserungsbedarf. „Vollständigkeit der Werte bedeutet allerdings nicht Verständlichkeit. Sehr oft fehlen weitere Angaben, um die Vertragsentwicklung auch nachvollziehen zu können." Verbesserungsbedarf gibt es laut der Untersuchung vor allem bei den Bewertungsreserven, im Vertrag enthalte Zusatzversicherungen oder Anwartschaften. Hier liegt die Darstellung weiter im Ermessen des Versicherers und ist oft nicht ausreichend erklärt. Dabei haben gerade diese Komponenten einen großen Einfluss auf den Vertragswert. „Nur wer weiß, was sein Vertrag heute wert ist und was er jetzt damit erzielen kann, ist sich der finanziellen Tragweite der Entscheidung zu seiner Lebensversicherung bewusst“, so Henning Kühl. „Vor einem kompletten Ausstieg aus der privaten Altersvorsorge können so fundiert mögliche Alternativen wie Beitragsstundungen oder Policendarlehen geprüft werden.“

Wie die Versicherer in der Untersuchung abschnitten, lesen Sie auf Seite 2