14 Versicherer kommen gesetzlicher Pflicht nicht nach

09.03.2020

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Policen Direkt hat die Transparenz der Standmitteilung der Lebensversicherungen untersucht und dabei große Qualitätsunterschiede festgestellt. Außerdem erfüllt fast jede sechste Versicherung nicht einmal die Mindestanforderungen. Zum ersten Mal wurde auch ein neuer Aspekt untersucht.

Seit Juli 2018 gelten für die Standmitteilung in der Lebensversicherung neue gesetzliche Vorschriften. Diese wurden mittlerweile von allen Lebensversicherern umgesetzt und die Standmitteilung wurden entsprechend überarbeitet. Seitdem profitieren Versicherte von besseren, verständlicheren und umfangreicheren Informationsschreiben. Jedoch erfüllen Standmitteilungen ihren Zweck nicht, wenn einzelne Versicherer die Neuregelung des § 155 VVG nicht im Sinne der Kunden auslegen. Wie sich diese Überarbeitungen auf die Transparenz der Lebensversicherungen auswirken, hat Policen Direkt in der zweiten großen Transparenzstudie zu den Standmitteilungen in der Lebensversicherungen ermittelt. Hierfür wurden 78 Versicherungsgesellschaften unter die Lupe genommen. Davon erfüllten zwölf nicht einmal die Mindestanforderungen. 34 Anbieter erfüllen neben den gesetzlichen Mindestanforderung auch noch sämtliche BaFin-Anforderungen zu den Bewertungsreserven. 9 Anbieter teilen ihren Kunden diese Pflichtangaben und sämtliche notwendigen Angaben mit. Laut der Untersuchung hat sich vor allem die Darstellung des Rückkaufwertes und der Bewertungsreserven deutlich verbessert. Jedoch verzichten viele Gesellschaften bei älteren Policen darauf, unsichere Überschüsse gezielt aufzuschlüsseln. Jedoch machen gerade bei diesen Verträgen, entgegen landläufiger Meinung, derartige Bonuszahlungen oft einen beträchtlichen Teil des Wertes aus.

So wurde bewertet

Wenn alle gesetzlichen und notwendigen Informationen erfüllt sind, erhielt der Anbieter im Punktesystem der Studie 85 Zähler. Da auch Punkte für Bonus-Angaben vergeben wurden, erreichten einige Anbieter mehr als 85 Punkte. Bonuspunkte gab es bspw. für die im Vertrag enthaltenen laufenden Kosten, die nun immer mehr Versicherer in unterschiedlicher Ausprägung mitteilen. Zudem werden gelegentlich Angaben zur aktuellen Höhe der Überschussbeteiligung veröffentlicht und einzelne Unternehmen informieren zudem über künftige Teilauszahlungen. Allgemein lässt sich festhalten, dass neue Verträge mehr Bonusinformationen preisgeben. Wie viel Gesellschaften jedoch mitteilen, hängt sehr stark von der grundsätzlichen Informationspolitik ab. Mindestens 85 Punkte haben 34 Gesellschaften erreicht.

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