Montageversicherung: Die Allgefahren-Deckung für alle an der Montage Beteiligten

01.12.2021

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Beim Thema Montage denken viele Laien zuerst an den Gerüstbau. In Fachkreisen bezeichnet der Begriff jedoch vor allem den Zusammenbau von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen oder Brücken. Entsprechend gestaltet sich die Montageversicherung.

Die Montageversicherung gibt es schon seit 1925 als eigenständige Versicherung. Sie gehört damit zu den ältesten Produkten in der technischen Sparte. Entstanden ist sie durch die Zusammenarbeit verschiedener Interessenverbände der Maschinen-, Stahl- und Anlagenbauer auf der einen Seite sowie einigen Versicherern, die im technischen Bereich bereits Erfahrungen hatten.

An wen richtet sich die Montageversicherung?

Die Montageversicherung richtet sich an alle Unternehmen, die Maschinen und technische Anlagen – ganz gleich welcher Art – montieren. Versichert sind laut den Allgemeinen Bedingungen für die Montageversicherung (AmoB) des GDV von 2011 „alle Lieferungen und Leistungen für die Errichtung des im Versicherungsvertrag bezeichneten Montageobjektes (Konstruktionen, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen und zugehörige Reserveteile), sobald sie erstmals innerhalb des Versicherungsortes abgeladen worden sind.“

Was sichert die Montageversicherung ab?

Versichert sind die Montage und die Demontage, letztere auch, wenn sie zu Verkaufszwecken erfolgt. Außerdem fallen die Remontage und Probeläufe von Anlagen und Maschinen in den Deckungsbereich der Montageversicherung. Versichert werden können neue und gebrauchte Objekte sowie deren Reserveteile.

Nicht versichert werden Hilfs-, Betriebs- und Produktionsstoffe, Verbrauchsmaterialien, Wechseldatenträger sowie Pläne, Zeichnungen und Dokumente.

Welche Zusatzbausteine gibt es für die Montageversicherung?

Sinnvolle Zusatzbausteine bzw. -leistungen, die beim Abschluss der Montageversicherung vereinbart werden können, sind die Mitversicherung

  • der Montageausrüstung wie Gerüste, Container, Werkzeuge, Baubuden usw.
  • schwimmender Sachen wie Pontons
  • des persönlichen Eigentums des Personals
  • fremder Sachen, die für die Montage benötigt werden.

Welche Schäden sind mitversichert?

Die Montageversicherung leistet, wenn das versicherte Montageobjekt beschädigt oder zerstört wird oder wenn es abhandenkommt. Meist handelt es sich um eine Allgefahrendeckung, das heißt, alle nicht explizit ausgeschlossenen Schadensursachen sind mitversichert. Hier einige Beispiele für typische Schadenszenarien:

  • Verlust des Materials (durch Diebstahl oder Raub)
  • Zerstörung oder Beschädigung durch Bedienungs-/Montagefehler
  • Zerstörung oder Beschädigung des Montageobjekts durch Feuer, Blitzschlag, Explosionen
  • Konstruktions- und Materialfehler
  • höhere Gewalt, zum Beispiel in Form von extremen Witterungsbedingungen

Typische Ausschlüsse bei der Montageversicherung sind Krieg, innere Unruhen und Kernenergie sowie Schäden, die durch Vorsatz oder zu erwartende Witterungsbedingungen verursacht werden.