Zweistelliges Wachstum bei KlinikRente
30.01.2020
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Eine Neuregelung hat sich ausgezahlt: Weil KlinikRente inzwischen mehr Unternehmen offen steht, kann sich das Versorgungswerk über kräftige Zuwächse freuen. In diesem Jahr könnte ein neues Gesetz für weiteres Wachstum sorgen.
Im vergangenen Jahr haben sich ca. 16.600 Arbeitnehmer aus der Gesundheitsbranche über das KlinikRente Versorgungswerk abgesichert. Damit hat sich der laufende bAV-Gesamtbetrag auf ca. 117 Mio. Euro erhöht. Das Versorgungswerk hat mittlerweile ca. 4.400 Mitgliedsunternehmen, wovon allein im vergangen Jahr ca. 480 neu hinzukamen. Zum Wachstum der Mitgliederzahl hat auch eine Neuerung Anfang 2019 beigetragen: So steht das Versorgungswerk seitdem Unternehmen ab 10 Beschäftigten offen. Somit konnten neben großen Krankenhäusern und Kliniken auch immer mehr kleine Unternehmen als Mitglieder gewonnen werden. Mit dem Wachstum der Mitglieder ist auch die Zahl der Neuverträge um 10 % nach oben gegangen. Besonders die Wahlmöglichkeit zwischen der klassischen BU-Versicherung (KlinikRente BU) und der Grundfähigkeitenverischerung (KlinikRente Vitalschutz) wird gerne angenommen. Bei der Grundfähigkeitsabsicherung gibt es bereits dann eine Leistung, wenn die versicherte Person einen Einmalhandschuh nicht mehr an- und ausziehen kann. Ebenfalls werden im Tarif M bei der Gesundheitsprüfung keine Fragen zur Psyche gestellt. Damit haben wesentlich mehr Beschäftigte die Möglichkeit, sich gegen den gesundheitsbedingten Einkommensausfall abzusichern.
Im laufenden Jahr bietet KlinikRente eine Gesamtverzinsung von 3,15 %. Ein wesentlicher Grundstein hierfür ist die Finanzstärke der beteiligten Konsorten. So zeigt sich die Substanz der Trägerunternehmen neben einer sehr guten Gesamtverzinsung u.a. auch in den überdurchschnittlichen Solvency II-Quote. Für das Vorsorgekonzept „Perspektive“ beträgt die Gesamtverzinsung im Durchführungsweg Direktversicherung 3,15 %, bei der Unterstützungskasse 3,2 %.
Neue Wachstumsimpulse
Auch in diesem Jahr rechnet KlinikRente mit weiterem Wachstum, was durch politische Maßnahmen begünstigt werden könnte. So gilt seit Jahresbeginn das neue Gesetz zur Entlastung der Betriebsrentner. An die Stelle der bisherigen Freigrenze für die Krankenversicherung der Rentner tritt nun ein Freibetrag, der jährlich um die durchschnittlich Lohnentwicklung erhöht wird, sodass erst höhere Betriebsrenten mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt werden. Durch das neue Gesetz werden Betriebsrentner, die bei einer Krankenkasse pflichtversichert sind, um jährlich ca. 1,2 Mrd. Euro entlastet. „Wir begrüßen die Initiative des Gesetzgebers außerordentlich, weil hierdurch vor allem kleine und mittlere Betriebsrenten stark entlastet werden“, so Hubertus Mund, Geschäftsführer von KlinikRente.
Laut Schätzungen zahlen 30 % der Betriebsrentner künftig keine Krankenversicherung. Aktuell bekommen 60 % der Betriebsrentenbezieher weniger als 318 Euro monatlich an Betriebsrente. Verglichen mit heute werden sie höchsten den halben Krankenkassenbeitrag bezahlen. Spürbar entlastet werden auch die weiteren 40 %. Von dem neuen Freibetrag werden auch Betriebsrentner profitieren, deren Rentenbezug bereits vor diesem Jahr begonnen hat oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt. (ahu)