Zurück aus der Schadenzukunft
27.11.2024
25. Kongress Innovatives SchadenManagement / Foto: © MCC
Neue Technologien definieren das Schadenmanagement der Zukunft. Die Schadenregulierung wird komplexer und die Personaldecke schrumpft zusehends. Die Künstliche Intelligenz, oder kurz KI, ist auf dem Vormarsch. Auf dem 25. Kongress Innovatives SchadenManagement diskutierten rund 30 Referenten mit mehr als 300 Entscheidern von Versicherern, Schadendienstleistern und Vermittlern über passende Lösungen für die anstehenden Herausforderungen.
Mit der Jubiläumsveranstaltung setzte MCC die erfolgreiche Kongressreihe zu den aktuellen Schadentrends am 26. und 27.11.2024 in Köln fort.
Regeln für Regulierungen
Der Gesetzgeber weitet die Regelwerke für die Versicherungsbranche aus. Einige BGH-Urteile sorgen ebenso für frischen Wind in den Schadenbereichen. Der Bundesgerichtshof entschied z.B. Mitte 2024 zugunsten der Versichererseite, die eine Erfüllung von Sicherheitsobliegenheiten anmahnte. Sobald Versicherungsnehmer gegen Sicherheitsauflagen verstoßen, können Versicherer jetzt rechtskonform ihre Schadenleistungen bis zur Nulllinie kürzen. Für Versicherungsmakler entstehen weiterreichende Beratungspflichten zu Sicherheitsvorkehrungen.
Auf die Leistungskürzungen der Versicherer dürften verstärkt Ersatzforderungen gegen Makler folgen. DORA trifft Versicherer, Makler und Dienstleister in unterschiedlicher Ausprägung. Der Digital Operational Resilience Act soll die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor festigen. Cybersicherheit, IKT-Risikomanagement und Digitalresilienz sollen höchstmögliche Niveaus erreichen. Die Pflichterfüllungen der Versicherer gelangen in die Büros der Schadendienstleister und Vermittler, selbst wenn die Unternehmen größenbedingt nicht per se unter das Gesetz fallen.
Mit Klassifizierung nebst Meldung signifikanter Vorfälle und Prüfung der Resilienz gelangt die Informations- und Kommunikationstechnologie, IKT, der Dienstleister und Vermittler mit Digitalbindung an Versicherer mit auf den Prüfstand. In 2025 sieht der Gesetzgeber sowohl NIS-2 für mehr Risikomanagement für Netz- und Informationssysteme mit Meldepflichten zu den erheblichen Sicherheitsvorfällen als auch den AI-Act vor. Der AI-Act zielt auf verwendete KI, deren Klassifizierung und Schutzmaßnahmen ab. Betroffene Unternehmen, Geschäftsleiter sowie D&O-Versicherer sollten sich bei Verstößen auf härtere Sanktionen einstellen. Existenzielle Strafen bis 7% des Jahresumsatzes oder bis 30 Mio. Euro sollen transparente KI-Lösungen sicherstellen. Das Gebäudeenergiegesetz, als GEG und „Heizungsgesetz“ eher geläufig, und die Gefahrenstoffverordnung, die GefStoffV, führen zu höheren Schadenlasten.
Der Ersatz für eine klimafreundliche Heiztechnik liegt über den Kosten einer althergebrachten Heizungsanlage. Asbesterkundungen in Gebäuden mit Baujahr vor 1993 treiben die Kosten für die Schadenfeststellung und Wiederherstellung hoch. Die fehlenden Laborkapazitäten und ungenügenden emissionsarmen Verfahren, um Bauarbeiten ebenso bei Asbestverdacht fortzusetzen, spitzen die Situation zu.
Künstlich wird intelligenter
Die Versicherungsbranche setzt in den Schadenbereichen auf KI. Mit der Schadenanzeige beginnt ein Schadenmanagement, das immer umfassender ausfällt und zu Personalengpässen führt, die z.B. bei größeren Naturereignissen offen zu Tage treten. Verzögerungen und unzufriedene Kunden belasten die Schadenmitarbeiter und schaffen weitere Unzufriedenheit. Mit schlanken Regulierungsprozessen, höherem Digitalisierungsgrad sowie neuen Wegen mit KI wollen Versicherer die Situation verbessern. Allerdings sitzen die Teufel im Detail. Besichtigungsvideos und hochauflösende Schadenbilder liegen für manche Versicherer-Portale über der Hochladekapazität. KI-Nutzungen werfen rechtliche Fragen auf.
Es drohen Klagen aus eventuellen Urheberrechtsverletzungen. Besonders zu schützende Daten, wie z.B. Gesundheitsberichte als Bilddatei, dürfen nicht in der Dunkelverarbeitung mit KI untergehen. KI eröffnet ebenso Betrügern neue Möglichkeiten. Von manipulierten Fotos bis zu groß angelegten Betrugsmodellen reicht das Repertoire der Täterseite, welches die Versicherer auf Trab hält. Einige automatisierte Schadenprozesse laden Kriminelle geradezu ein, die dafür passenden Betrügereien mit Hilfe von KI zu entwickeln.