Zurich: „Medical Home Service“ erleichtert den Antragsprozess bei LVs

02.07.2013

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Die Zurich Versicherung will ihren Versicherungsnehmern den Antragsprozess bei Lebensversicherungen erleichtern, indem die Gesellschaft einen Medizincheck ohne Arztbesuch ermöglicht.

(fw) Werden beim Abschluss einer Lebensversicherung bestimmte Absicherungssummen überschritten, muss sich der Versicherungsnehmer zusätzlich zu den Gesundheitsfragen auch einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Jetzt bietet die Zurich Versicherung den Medizincheck ohne Arztbesuch an: der „Medical Home Service" des Unternehmens Medical Direct, den die Antragsteller nutzen können und sich damit den Hausarztbesuch sparen. Mit dem „Medical Home Service", kurz M-Check, ist der Antragsprozess auch bei hochsummigen Lebensversicherungsverträgen innerhalb weniger Tage abgeschlossen, so die Zurich. Dabei führt im Auftrag von Zurich eine examinierte und versicherungstechnisch ausgebildete Pflegefachkraft die Gesundheitsprüfung durch. Der Kunde kann sogar Zeit und Ort bestimmen – ob zuhause, am Arbeitsplatz oder am Flughafen. Medicals Direct garantiert die Durchführung der Untersuchung innerhalb von sieben Tagen nach Kontaktaufnahme. Während der Gesundheitsprüfung vor Ort füllt das geschulte Personal gemeinsam mit dem Kunden den medizinischen Fragebogen aus und führt erforderliche Untersuchungen durch. Der vom Kunden gegengezeichnete Untersuchungsbericht wird innerhalb von 48 Stunden der Zurich vorgelegt. Nach erfolgreicher Risikoprüfung stellt die Gesellschaft die Police aus. In der Regel ist der Antragsprozess somit in weniger als 10 Tagen abgeschlossen.

Mit diesem neu geschaffenen Service und der dadurch für den Antragsteller eingesparten Zeit bietet die Zurich auch Vorteile für den Vertriebspartner. Denn durch den schnelleren Abschluss würde auch eine schnellere Policierung und damit Provisionsauszahlung erfolgen. Außerdem erreiche er eine hohe Qualität der Untersuchungsergebnisse und daher kaum Rückfragen von der Gesellschaft sowie eine deutliche Senkung der Absprungsquote während des Prozesses.

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