Zugang zu neuen Gewerbekunden

31.05.2023

Andreas Schwarz, Bundesvorsitzender der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V.. Foto: BVSV

Seit StaRUG und den Umsetzungsverpflichtungen aus Brüssel stehen Unternehmen, bzw. deren Geschäftsführer und Steuerberater in der Haftung. Als Makler können Sie ihnen helfen und damit Zugang zu neuen Gewerbekunden erhalten. Wie das funktioniert und warum Sie sich zum Kompetenztag am 13. Juni in Leipzig anmelden sollten, das erklärt im finanzwelt-Interview BVSV-Chef Andreas Schwarz.

finanzwelt: Herr Schwarz, was verbirgt sich hinter StaRUG und welche Konsequenzen hat das für Makler, Berater und – viel wichtiger – für den Kunden?
Andreas Schwarz: StaRUG ist die Umsetzungsverpflichtung einer Vorgabe aus Brüssel und somit ein europäisches Gesetz. Geschäftsleiter und auch Steuerberater können hierdurch in Privathaftung genommen werden. Damit ist es auch das meistunterschätzte Gesetz in Deutschland. Missachtung heißt Haftung! Makler und ihre Kunden betrifft es persönlich, je nach der gewählten rechtlichen Form ihres Unternehmens. Ansonsten ist das Thema für Makler und Berater spannend, weil sie mit den Lösungskonzepten des BVSV bestehenden Kunden helfen können und gleichzeitig einen exzellenten Zugangsweg zu neuen Gewerbekunden haben, der ihnen Türen öffnet, die für den ‚reinen‘ Versicherungsdienstleister oftmals verschlossen bleiben.

finanzwelt: Wieso kennen das Thema so wenige?
Schwarz: Am 18.12.2021 wurde dieses Gesetz durch den Bundestag direkt auf den 01. Januar verabschiedet. Also in Rekordgeschwindigkeit. Der Zeitpunkt war aber brisant. Wir erinnern uns kurz: COVID-19, Androhung von Schließung aller Geschäfte, keine Kirchenbesuche zu Weihnachten und Oma und Opa wurden ‚weggeschlossen‘. Rettungsschirme für Firmen über die Steuerberater zu beantragen war damals in aller Munde, somit ging dieses Gesetz in der Gesamtgemengelage unter. Gesetze zu kennen ist generell eine Holschuld, keine Bringschuld, d. h. Betroffene müssen sich selbst informieren oder haben die Kenntnis über ihren Steuerberater erlangt.

finanzwelt: Thema Haftungsfalle. Wie enthaften sich Steuerberater und Geschäftsführung, und welche Rolle kann und sollte der Makler dabei spielen?
Schwarz: Der Steuerberater haftet nur dann, wenn es bestandsgefährdende Risiken sind, auf die der Steuerberater NICHT explizit hinweist. Dies gilt auch außerhalb des beschränkten Mandatsgegenstands. Der Geschäftsleiter haftet zu 100 %. Es müssen die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden: überwachen, dokumentieren und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten. Dazu haben wir die Risk-Checks entworfen. Der Makler kann hier als Informationsvermittler und Lösungsanbieter in Kooperation mit dem BVSV agieren und führt dabei KEINE Rechtsberatung durch. Nach der Datenaufnahme im jeweiligen Risk-Check-Modul erfolgt die Auswertung durch das BVSV-Rechenzentrum und der Mandant erhält ein gerichtsfestes Sachverständigengutachten, mit dem er seinen Pflichten nach StaRUG nachkommt und somit enthaftet ist.

finanzwelt: Kann ich als Makler proaktiv Steuerberater und meine Kunden aus dem KMU-Bereich ansprechen?
Schwarz: Natürlich. Einerseits erfolgt die Kontaktaufnahme regional durch das vor Ort vertretene BVSV-Gewerbezentrum, und andererseits schließen wir als Berufsverband Kooperationen/Organmitgliedschaften mit anderen Verbänden, die ihrerseits ihren Mitgliedsunternehmen empfehlen, sich an das nächstgelegene Gewerbezentrum zu wenden – also eine duale Mandantengewinnungsstrategie.

finanzwelt: Wie schaffe ich die Voraussetzungen für eine diesbezügliche Beratung?
Schwarz: Dazu stellt der BVSV e. V. ein Tool zur Verfügung. Somit kann man leicht über das Büro und per Telko oder Onlinemeeting die entsprechenden Informationen abfordern und eintragen. Wir geben selbstverständlich hierbei die Hilfestellung per Webinaren, Intranet und persönlichem Austausch. Keiner wird hier allein gelassen.

finanzwelt: Also sollte sich jeder Makler mal den 13.06.2023 vormerken, denn da findet der BVSV-Kompetenztag statt, oder?
Schwarz: Das kann ich aus Überzeugung nur empfehlen. Bei dieser Veranstaltung sprechen kompetente Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Branchenvertreter, die mit dem Thema StaRUG mehr als vertraut sind, über die Marktsituation und die sich daraus ergebenden Chancen für den qualifizierten Versicherungsansprechpartner. Ebenso werden bestehende Betreiber unserer Gewerbezentren live über ihre Arbeit berichten und Fragen von interessierten Teilnehmern beantworten. Mehr Informationen dazu gibt es unter: www.bvsv-gewerbezentrum.de/livetag11

finanzwelt: Neben der Enthaltung und Dienstleistung gibt es auch an ansehnliches Vertriebspotenzial. Welche Produktarten können hier weiterhelfen?
Schwarz: Der Unternehmer erhält über den Risk-Check eine Übersicht aus dem gesamten Versicherungsbereich, wo er die Haftung hat. Kein Preisvergleich. Kein Bedingungswerkvergleich. Dargestellt als Ampelsystem in Grün oder Rot. Grün alles ok, bei Rot haftet er. Somit ist direkt geklärt, was diese Lücke im Versicherungsschutz für Auswirkungen haben wird. Bisher wollte noch jeder Geschäftsleiter dieses Risiko auf einen Dritten verlagern. Also eine Versicherung abschließen, damit die Haftung entfällt und die Ampel Grün anzeigt.

finanzwelt: Warum haben die großen Versicherer das Thema noch nicht auf dem Zettel?
Schwarz: Haben sie doch! Die Umsetzungslösung ist das entscheidende. Versicherungen kann fast jeder zur Verfügung stellen. Allerdings kommt es darauf an, das richtige Instrument dazu bedienen zu können. Wir sind der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen und verstehen uns als Partner der Versicherungsunternehmen. Durch unsere Dienstleistungen und Arbeit sorgen wir für kontinuierlichen Neukundenzugang für den Vermittler und damit auch für eine Steigerung des Absatzes der Versicherungsprodukte, die er im Angebot hat. (fw)

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https://bvsv-gewerbezentrum.de/livetag