Wirecard: Schadensersatz für Zertifikate und Co?

11.09.2020

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Die Kanzlei MATTIL macht für Anleger strukturierter Produkte auf Wirecard Schadensersatzansprüche geltend. Davon könnten auch Emittenten betroffen sein.

Viele Anleger haben strukturierte Produkte auf Wirecard erworben, bspw. Zertifikate oder Optionen. Mit diesen haben die Emittenten Milliardenbeträge verdient. Auch für diese Anleger macht die Kanzlei MATILL nun Schadensersatzansprüche geltend. Als Anspruchsgrundlage sieht die Kanzlei § 264 a STGB (iVm § 823 BGB), der eine Täuschung der Öffentlichkeit unter Strafe stellt und entsprechende Schadensersatzansprüche vorsieht. Zudem prüft die Kanzlei, ob auch der jeweilige Emittent in Anspruch genommen werden kann, da ein Anlageprodukt auf Wirecard ab eine bestimmten Zeitpunkt kaum noch zu vertreten war.

Anleger haben bis zum 26. Oktober Zeit, gegenüber dem Insolvenzverwalter Forderungen anzumelden. Wer die Frist versäumt, verliert jedoch nicht den Anspruch, der jederzeit vor Ende des Insolvenzverfahrens nachgeholt werden kann. (ahu)