Wird die Galgenfrist für Makler verlängert?

25.06.2019

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Seit Monaten schwebt über Vermittlerbranche das Damoklesschwert eines Provisionsdeckels. Dieser könnte möglicherweise erst übernächstes Jahr kommen. Im Jahr danach könnten auch die Bestandsprovisionen gedeckelt werden.

Obwohl er bereits zwei Mal auf der Tagesordnung stand, wurde im Bundeskabinett noch nicht über den Referentenentwurf über einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung beraten. Morgen soll es wieder so weit sein. Wie Fonds Professionell berichtet, soll das Gesetz erst im Jahr 2021 in Kraft treten und beruft sich dabei auf einen den Bundeministerien abgestimmten Referentenentwurf. Zudem sollen Ansprüche auf Abschlussprovisionen von mehr als 4 %, die aus Altverträgen resultieren, ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr gelten. Davon wären alle Policen betroffen, die in den vergangenen zweieinhalb Jahren bis jetzt abgeschlossen wurden. So sind durch die Zillmerung der Provisionen, die sich in aller Regel über fünf Jahre erstreckt, alle Verträge, die bis Ende 2021 abgeschlossen wurden, bis Ende 2021 abbezahlt. Damit diese Rechnung aufgeht, muss die Versicherungsbranche aber jetzt schon freiwillig die Courtagen senkt. (ahu)