"Wir sind einen wesentlichen Schritt vorangekommen"
27.02.2020
Dr. Ulrich Eberhardt, Vorstandsvorsitzender der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG / Foto: © ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Wer ein Unternehmen leitet, hat große Verantwortung. Wird diese, ob fahrlässig oder vorsätzlich, missbraucht, drohen schnell empfindliche Strafen. ROLAND Rechtsschutz und hendricks digital haben nun eine Police entwickelt, mit der sich Betroffene im Fall der Fälle besser verteidigen können. Diese bietet einige Neuigkeiten.
Ob Korruptionsvorwürfe, der Verdacht der Insolvenzverschleppung, vermeintliche Verstöße gegen Umweltrecht oder andere Delikte: Unternehmenslenker geraten immer wieder in das Visier von Strafverfolgungsbehörden. „Die Verteidigung gegen solche Vorwürfe verursacht oft hohe Kosten, die möglicherweise sogar eine Existenz gefährden können“, erklärt Marcel Armon, Geschäftsführer der hendricks GmbH. „Der Strafrechtsschutz ist daher neben der Managerhaftpflicht (D&O) eine der wesentlichen Versicherungen für Manager.“
Um Managern maßgeschneiderten Schutz vor den finanziellen Folgen solcher Fälle zu bieten, baut hendricks digital seine Kooperation mit der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG weiter aus. So haben die beiden Partner die individuelle Police „HPST“ entwickelt, die sich speziell an Organmitglieder und Mitarbeiter von Wirtschaftsunternehmen richtet. Mit der Police geht hendricks einen wichtigen Schritt in Richtung einer umfassenden Digitalisierung und kommt seiner Vision einer 360-Grad Schutzweste für Manager im Vermittler Tool deutlich näher. So bietet die HPST-Versicherung einen Strafrechtsschutz, der deutlich mehr als herkömmliche Policen umfasst, denn es werden freie Honorarvereinbarung mit einem gewählten Rechtsanwalt gewährt. Sobald dieser im hendricks-Anwaltsnetzwerk gelistet ist, gelten alle vereinbarten Stundensätze grundsätzlich als angemessen. Die Police gewährt zudem eine unbegrenzte Rückwärtsversicherung. Damit besteht auch nach Vertragsende Versicherungsschutz für alle Rechtsschutzfälle, die während des versicherten Zeitraums eingetreten sind. Für die Nachmeldung dieser Versicherungsfälle gibt es keine Frist. In der Regel besteht zudem eine einjährige Nachhaftung für nach Vertragsende eingeleitete Ermittlungsverfahren. In manchen Fällen übernimmt die Versicherung sogar die Kosten für bereits vor Vertragsschluss eingeleitete Verfahren.
Auch bei der Bearbeitung der Schadensfälle bietet die Police Neuigkeiten. „Was bisher ein menschlicher Underwriter beim Strafrechtsschutz erledigt, geht bei hendricks digital künftig in Dunkelverarbeitung“, erklärt Armon. Das Makler-Portal ermöglicht nun eine komplett digitale Vertragsführung vom Abschluss bis zur Verlängerung. „Vollautomatisch wird auch die Versicherungssteuer in verschiedene Länder abgeführt, was insbesondere bei multinational aufgestellten Unternehmen bisher enorm aufwändig war“, so Armon weiter.
„Dies ist unsere erste Industriepartnerschaft mit abschließender Fallbearbeitung, die sowohl Abschluss als auch Policen-Erstellung umfasst“, ergänzt Dr. Ulrich Eberhardt, Vorstand der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG. „Damit sind wir einen wesentlichen Schritt in Richtung Digitalisierung vorangekommen.“ Die neue und tiefer gehende Zusammenarbeit von Versicherung und Makler untermauere die langjährige und vertrauensvolle Kooperation der beiden Unternehmen. „Wir profitieren von den gewonnenen Digitalisierungserfahrungen und freuen uns, diesen Weg mit unserem langjährigen starken Partner hendricks zu gehen“, so Eberhardt. (ahu)