Wichtige Tipps für die eigene Hausratsversicherung

12.01.2021

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Der Versicherungsmarkt ist heutzutage besonders breit gefächert. Neben speziellen Policen wie in etwa für Drohnen, E-Bikes oder ähnliches hat auch ein Klassiker nach wie vor nicht an Bedeutung verloren. Die Hausratsversicherung ist auch dann wichtig, wenn die eigenen vier Wände nicht in Luxus übergehen. Bevor sie abgeschlossen wird, sollten bestimmte Aspekte genauer beachtet werden.

Die wichtigste Hauptaufgabe einer Hausratsversicherung besteht darin, Schäden am eigenen Wohnungsinhalt zu verhindern. Hier werden alle Gegenstände zusammengefasst, die sich darin befinden. Dazu gehören neben Möbel, Teppichen und der Kleidung auch Geräte wie der Kühlschrank, der Herd aber auch kleinere Küchenutensilien wie der Wasserkocher, die Mikrowelle oder eine Kaffeemaschine. Auch Unterhaltungselektronik wie Fernseher und PC fällt darunter. In diesem Zusammenhang sind üblicherweise mehrere Schadenstypen abgedeckt. Dazu zählen standardisiert Brände, Wasserschäden oder Diebstahl und Einbruch durch Dritte.

Den Vertrag richtig aufsetzen

Damit all jene Voraussetzungen auch beansprucht werden können, muss der Gesamtwert unbedingt korrekt ermittelt werden. Versicherungsnehmer können dies beispielsweise mit der Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts aller Gegenstände auf einer übermittelten Liste durchführen. Alternativ bieten Versicherungsunternehmen auch einen Schutz nach Quadratmeter an. Speziell im Falle von besonderen Sachwerten von Gemälden oder Schmuck können damit jedoch Defizite entstehen.

Geht es um die Hausratsversicherung gibt es Sparmöglichkeiten für Paare und Familien. Wird gerade erst zusammengezogen, besitzen beide Personen üblicherweise zwei verschiedene Policen. Diese können zusammengelegt werden und sorgen für weniger Kostenaufwände.

Bei der Instandhaltung des eigenen Haushalts kann es auch vorkommen, dass unter Umständen durch eigenes Fehlverhalten Bedingungen für Diebe oder andere Einflüsse begünstigt werden. Deswegen sollte darauf geachtet werden, dass Fälle der groben Fahrlässigkeit auch Teil des Vertrags sind. So kann der Schutz auch bei Diebstählen greifen, bei denen beispielsweise das Fenster offenen gelassen wurde.

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