Wer zahlt beim Wasserohrbruch?
14.02.2018
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Der Winter hat Deutschland derzeit fest im Griff und gerade nachts fällt das Thermometer häufig deutlich unter 0 Grad. Die Kälte macht besonders den Wasserrohren zu schaffen. In welchem Fall die Versicherung für den Schaden aufkommt, wenn ein Rohr bricht, darüber informiert die Gothaer Versicherung.
Laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begleichen die deutschen Versicherer jährlich Schäden in Höhe von mehr als zwei Mrd. Euro, die durch Wasserrohrbrüche entstehen. Gerade ältere Rohre sind von dem Problem betroffen. Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen Verbraucher einiges beachten. Um zu verhindern, dass das Wasser in den Rohren gefriert, darf die Heizung im Winter nie über einen längeren Zeitraum vollständig ausgeschaltet sein. So ist es allein schon aus Gründen der Schimmelvermeidung ratsam, die Grundtemperatur nie unter 16 Grad fallen zu lassen. Selbst wenn das Gebäude gut gedämmt ist, reicht die Schneeflocken-Stellung am Heizkörper nicht aus, um die Leitungen vor dem Einfrieren zu schützen. Daher darf das Ventil nie vollständig zugedreht werden. So schützt die sogenannte Frostschutz-Stellung nur den Heizkörper selbst, verhindert aber nicht, dass die Rohrleistungen vereisen. Um der Gefahr eines Wasserohrbruchs vorzubeugen, müssen auch Räume, die nur sporadisch genutzt werden (z.B. Gästezimmer) immer beheizt werden. Das gleiche gilt für Ferienwohnungen oder leerstehende Immobilien. „Gerade bei unbewohnten Gebäuden bestehen zusätzliche Sicherheitsvorschriften“, erklärt Gothaer Expertin Martina Susenberger. „Der Versicherungsnehmer muss diese Gebäude ausreichend häufig kontrollieren sowie dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.“
Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zahlen im Schadensfall
Wenn trotz der Beachtung all dieser Vorsichtsmaßen tatsächlich ein Wasserschaden eintritt, sind Verbraucher mit einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gut abgesichert. „Das gesamte Inventar wie Möbel, Gardinen, Schrankinhalte oder Elektrogeräte sind durch die Hausratversicherung geschützt“, erklärt Susenberger. „Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude auf und übernimmt die Reparaturkosten für die Rohrbruchbeseitigung sowie frostbedingte Bruchschäden an Heizkörpern.“ Damit der Schaden von der Versicherung schnell reguliert werden kann, sollten Verbraucher den Schadensumfang auf Fotos dokumentieren und der Versicherung möglichst schnell melden. (ahu)