Weiterbildung geplant? So können Sie sich einen Teil der Gebühren zurückholen
08.02.2022
Foto: © wutzkoh - stock.adobe.com
Viele Berufstätige nutzen das noch junge Jahr, um neue Karrierepläne zu schmieden. Da in fast allen Branchen qualifizierte Fachkräfte händeringend gesucht werden, gilt eine Weiterbildung oder Zusatzqualifikation als entscheidender Faktor für den beruflichen Aufstieg. Doch gerade die besonders gefragten Weiterbildungen sind kostspielig. So kann ein anerkanntes Studium neben dem Beruf schnell mehrere tausend Euro kosten. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige kann diese Investition eine große Herausforderung darstellen – finanzielle Unterstützung ist somit immer willkommen. Weiterbildungswillige sollten sich deshalb vorab einen möglichst detaillierten Überblick über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten verschaffen. Miteinbeziehen sollten sie neben dem Bildungsanbieter auch den Arbeitgeber, öffentliche Stellen und das Finanzamt.
Bildungsanbieter: Fragen tut nicht weh!
Auch wenn viele Bildungsanbieter ihre Preisvorteile sehr offen kommunizieren, sollte man sich in jedem Fall noch einmal ausdrücklich bei der entsprechenden Weiterbildungsstätte informieren: Gibt es für die gewählte Maßnahme möglicherweise einen Preisnachlass? Denn bei manchen Bildungsangeboten gibt es zusätzliche Rabatte oder Frühbucheraktionen, die nicht immer auf der Website kommuniziert werden. Wer die Weiterbildung als Gruppe zusammen mit Kollegen oder Geschäftspartnern plant, sollte sich auch hier nach einem Nachlass erkundigen. Darüber hinaus bieten einige Weiterbildungsinstitute Ratenzahlungs- oder Finanzierungsmöglichkeiten. Möglicherweise hat der Bildungsträger noch weitere wertvolle Fördertipps auf Lager z.B. zur Unterstützung von staatlicher Seite. Grundsätzlich gilt: Fragen tut nicht weh!
Arbeitgeber: Viele gute Gründe, Mitarbeiter zu unterstützen
Arbeitnehmer, die eine Weiterbildung planen, sollten immer versuchen, das eigene Unternehmen so weit wie möglich mit ins Boot zu holen. Hat man den Arbeitgeber erst einmal von der Maßnahme überzeugt, kooperiert dieser oft nicht nur bei der zeitlichen Planung sondern auch bei der Finanzierung. Argumente gibt es viele: Mitarbeiter, die sich weiterbilden, beweisen besonderes Engagement. Zudem gilt gerade in Zeiten des Fachkräftemangels eine Investition in das Fachwissen der Mitarbeiter als besonders wertvoll. Über das Unternehmen sind verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten denkbar. Diese reichen von einer teilweisen bis zur vollständige Übernahme der Weiterbildungskosten und können darüber hinaus weitere Zuschüsse umfassen.
In vielen Bundesländern kann der Arbeitgeber außerdem für seine Mitarbeiter den sog. Bildungsurlaub gewähren. Bei diesem Konzept handelt es sich um eine Freistellung von durchschnittlich fünf Tagen, die zu Bildungszwecken genutzt werden können. Mitarbeiter der Bundeswehr sollten sich zudem beim Berufsförderungsdienst (BFD) erkundigen, ob und in welcher Höhe ihnen eine Übernahme von Weiterbildungskosten zusteht.
Öffentliche Förderungen: Augen auf für Zuschüsse von Bund und Ländern
In einigen Fällen gibt es auch direkte Zuschüsse von Vater Staat. Deshalb sollten sich Weiterbildungsinteressierte in jedem Fall einen Überblick über die aktuellen Möglichkeiten auf Bundes- und Landesebene verschaffen. Zu den bekanntesten Förderangeboten des Bundes gehört der sogenannte Spargutschein. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die über ihren Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen ansparen, können nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) über den Spargutschein vorzeitig Geld für eine berufliche Weiterbildung aus ihrem Sparguthaben entnehmen.
Noch direkter können die Zuschüsse in einzelnen Bundesländern ausfallen. Aktuell gibt es Förderprogramme in Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Für alle staatlichen Förderangebote gilt: eine regelmäßige Online-Recherche ist unverzichtbar, um auf dem neusten Stand zu sein. Gerade bei der neu ins Amt gewählten Bundesregierung ist mit neu aufgelegten Förderprogrammen zu rechnen, die möglicherweise erst in den nächsten Monaten wirksam werden.
Finanzamt: Weiterbildungskosten = Werbungskosten
Selbst wenn das Unternehmen nichts dazugibt und wenn es in einigen Fällen keine direkten Zuschüsse vom Staat gibt – eines ist sicher: über die Steuererklärung können Weiterbildungsinvestitionen und alle in diesem Zusammenhang anfallenden Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu gehören neben den Gebühren auch diverse Reise-, Literatur- und Materialkosten. Dies gilt für Arbeitnehmer ebenso wie für Selbständige. So kann eine umfangreiche Weiterbildung das jährliche zu versteuernde Einkommen spürbar verringern.